SPD definiert Anforderungen zur Bürgermeisterwahl im März 2022

Großkrotzenburg
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In einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Fraktion der SPD standen die Anforderungen der SPD für eine/n künftigen Bürgermeister/in im Mittelpunkt.



"Viele Jahre der immer wieder aufkommenden Kritik am jeweiligen Bürgermeister in der Vergangenheit haben gezeigt, dass vor der Wahl die Anforderungen klar definiert werden müssen, bevor Namen genannt werden können. Die/der Bürgermeister/in hat nach der Hessischen Gemeindeordnung und auch nach dem allgemeinen Verständnis zahlreiche Anforderungen zu erfüllen und muss dazu auch in der Lage sein. Kraft Amtes führt die/der Bürgermeister/in den Vorsitz des Gemeindevorstands und leitet die Verwaltung. Der Gemeindevorstand und in der Ausführung letztendlich die/der Bürgermeister/in besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde", so die SPD in einer Pressemitteilung.

Sie/er habe den geltenden gesetzlichen Vorschriften insbesondere

  1. die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen,
  2. die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen,
  3. die ihm zugewiesenen Gemeindeangelegenheiten zu erledigen,
  4. die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten und viele weitere Aufgaben

Der Gemeindevorstand habe die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen. Weiterhin regele die Gemeindeordnung, dass die/der Bürgermeister/in die Beschlüsse des Gemeindevorstands vorbereite und ausführe. Die/der Bürgermeister/in leite und beaufsichtige den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung und sorge für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Sie/er verteile die Geschäfte unter die Mitglieder des Gemeindevorstands.

"Wer diese gesetzlichen Reglungen der Gemeindeordnung ernst nimmt, muss von einer/m Bewerber/in aus Sicht der SPD vor allem die Erfüllung folgender Voraussetzungen verlangen:

  • Fundierte Berufsausbildung mit entsprechender nachgewiesener Qualifikation,
  • Berufliche Erfahrung im kollegialen Umgang und der verantwortlichen Führung von Menschen,
  • Umfassende Kenntnis der rechtlichen Grundlagen einer Kommunalverwaltung,
  • Organisationskompetenz,
  • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Offenheit im Umgang mit Bevölkerung und den gemeindlichen Gremien,
  • Verantwortungsbewusstsein,
  • Problemlösungskompetenz und
  • Soziale Kompetenz

Nach diesen Kriterien wird die Großkrotzenburger SPD Bewerbungen für die Wahl der/des Bürgermeisterin/s am 6. März 2022. beurteilen. Wesentlich ist für uns auch die umgehende Auflösung des Umsetzungsstaus der gemeindlichen Beschlüsse inklusive der Sicherstellung der Selbstständigkeit unserer Gemeinde, damit es in Großkrotzenburg endlich voran geht“, betont SPD-Vorsitzender Karl Pitterling. Dabei sei es eine Selbstverständlichkeit, dass die/der künftige Bürgermeister/in dauerhaft den Wohnsitz in Großkrotzenburg haben müsse.


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