In einem zivilrechtlichen Verfahren des so genannten gewerblichen Rechtsschutzes begehren eine Anbieterin von Glasfaserkabeltechnik aus Hainburg und deren Geschäftsführer vor der Zivilkammer des Landgerichtes eine einstweilige Verfügung gegen die Gemeinde Großkrotzenburg. Dem liegt zugrunde, dass die Gemeinde mit der Deutschen GigaNetz GmbH – einer Konkurrentin der Antragsteller – eine Kooperationsvereinbarung über den Ausbau des Glasfasernetzes in der Gemeinde Großkrotzenburg geschlossen hat.
Glasfaser-Ausbau: Gemeinde Großkrotzenburg verklagt
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