Notruf der Feuerwehr missbraucht

Großkrotzenburg
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Über den Paragraf §145 des Strafgesetzbuches machten sich die Einsatzkräfte in der Nacht von Freitag auf Samstag (20.11.) Gedanken.



Um 02:43 Uhr wurde die Feuerwehr Großkrotzenburg zu einem vermeintlich brennenden Stapel Paletten alarmiert. Die Angabe der Örtlichkeit war etwas ungenau und auf Rückrufe der Leitstelle reagierte der oder die Anrufer/in nicht. Daher wurden verschiedene Orte angefahren und in Zusammenarbeit mit der Polizei erkundet. Nach etwa einer halben Stunde wurde der Einsatz für beendet erklärt. 

Hinweis:

Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


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