"Das ist die Wahrheit, Herr Bauroth!"

Großkrotzenburg
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Die Mitglieder der Fraktion „Initiative Zukunftssicheres Großkrotzenburg“ werfen Bürgermeister Thorsten Bauroth (parteilos) vor, ein "Wahlkampfpamphlet" als amtliche Mitteilung veröffentlicht zu haben.



"Um seiner inhaltlich fragwürdigen 'Stellungnahme' gegen einen Leserbrief des Gemeindevertreters Aloys Lenz mehr Gewicht zu verleihen, veröffentlichte Bürgermeister Bauroth seinen Leserbrief unter der Rubrik 'Aus dem Rathaus'. Diese Seiten sind ausschließlich den 'amtlichen Mitteilungen des Gemeindevorstands der Gemeinde Großkrotzenburg' vorbehalten. Der Jurist Bauroth, den verständlicherweise große Ängste um seine Wiederwahl umtreiben, hat keine Hemmungen, damit wissentlich gegen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung zu verstoßen, nur um sich in der Öffentlichkeit Vorteile zu verschaffen. So weit sind wir schon in Großkrotzenburg! So wie von seinem Wahlkampfstrategen Klaus Reuter, der seit Monaten schon mit Vorliebe Aloys Lenz öffentlich diffamiert, wird er jetzt als Einzelperson vom Bürgermeister aufs Korn genommen. Doch die Strategie ist leicht durchschaubar. Beide versuchen, die Offenlegung der von Bauroth verursachten Rechtsverstöße, Fehler und Versäumnisse seiner Amtsführung einer einzelnen Person anzulasten, die ihn angeblich als „Lieblingsfeind“ böswillig 'angreift'. Die Wahrheit aber ist anders", heißt es in einer Pressemitteilung.

Und weiter: "Nicht ein einzelner, sondern alle fünf Fraktionen der Gemeindevertretung, alle 25 Gemeindevertreterinnen und -vertreter ohne Ausnahme haben in ihrer Resolution vom 16. Juli 2021 Rechtsverstöße, Missachtung der Hessischen Gemeindeordnung und gravierende Versäumnisse bei der Amtsführung des gegenwärtigen Bürgermeisters – eine erschütternde Bilanz die schwerwiegenden Defizite von Bauroths Tätigkeit in den letzten fünfeinhalb Jahren aufgezählt und belegt. Sofort nach dem Beschluss der Gemeindevertretung hat der Bürgermeister formalen Widerspruch gegen diese Vorwürfe eingelegt, um sie eventuell von übergeordneter Stelle - z. B. der Dienstaufsicht des Landrats – auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Doch Wochen vergingen und er musste den Widerspruch zurückziehen. Er war nämlich nicht in der Lage, rechtliche oder inhaltlichen Einwände gegen die Resolution vorzubringen. Anscheinend wurde ihm klargemacht – oder er musste es zwangsläufig selbst erkennen – dass alle aufgezeigten Vorwürfe der Gemeindevertretung berechtigt sind und der Wahrheit entsprechen. Das ist die Wahrheit, Herr Bauroth!"


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