Für Besucher des Ortsgerichts gilt ab sofort die 3-G-Regel. Es muss ein entsprechender Nachweis (lmpfnachweis, Nachweis über die Genesung oder aktueller negativer Testnachweis sowie ein gültiges Ausweisdokument) bereits beim Betreten der Diensträume vorgezeigt werden. Andernfalls kann kein Zugang gewährt werden. Für einen aktuellen Testnachweis darf nach den derzeit geltenden Bestimmungen die zugrundeliegende Testung bei einem Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden zurückliegen, bei einem PCR-Test maximal48 Stunden.

Bei Betreten der Diensträume haben alle Personen eine FFP2-Maske zu tragen, welche mitgebracht werden muss. Im Eingangsbereich werden alle gebeten, sich an dem aufgestellten Hygienespender die Hände zu desinfizieren.


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