Joachim Müller neu in der Gemeindevertretung

Großkrotzenburg
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Der bei den Kommunalwahlen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg gewählte Abgeordnete über den Wahlvorschlag: Nr. 8. - Initiative Zukunftssicheres Großkrotzenburg e.V. - Pablo Reyes Vallet hat mit Schreiben vom 16.12.2021 sein Mandat niedergelegt.



Nach § 34 Abs. 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach. Dieter Oltersdorf hat am 29.12.2021 auf sein Mandat in der Gemeindevertretung Großkrotzenburg verzichtet. Oliver Rominger hat am 15.01.2022 ebenfalls auf sein Mandat in der Gemeindevertretung Großkrotzenburg verzichtet. Somit rückt nun Joachim Müller in die Gemeindevetretung nach.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin der Gemeinde Großkrotzenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


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