In einem Monat ist der erste Wahlgang um die Besetzung der Bürgermeisterposition vorbei.
"Vorher sollten die Wählerinnen ihre Entscheidung kritisch vorbereiten und dabei auch die Anforderungen der rechtlich bindenden Gemeindeordnung berücksichtigen. Geregelt sind diese Aufgaben insbesondere im § 70 der Gemeindeordnung. Die/der Bürgermeister/in hat nach der Hessischen Gemeindeordnung und auch nach dem allgemeinen Verständnis zahlreiche Anforderungen zu erfüllen und muss dazu auch in der Lage sein. Kraft Amtes führt die/der Bürgermeister/in den Vorsitz des Gemeindevorstands und leitet die Verwaltung. Der Gemeindevorstand und in der Ausführung letztendlich die/der Bürgermeister/in besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde", so die SPD in einer Pressemitteilung.
Sie/er habe den geltenden gesetzlichen Vorschriften insbesondere
1. die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen,
2. die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen,
3. die ihm zugewiesenen Gemeindeangelegenheiten zu erledigen,
4. die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten und viele weitere Aufgaben
Der Gemeindevorstand habe die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.
Weiterhin regele die Gemeindeordnung, dass die/der Bürgermeister/in die Beschlüsse des Gemeindevorstands vorbereite und ausführ. Die/der Bürgermeister/in leite und beaufsichtige den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung und sorge für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Sie/er verteile die Geschäfte unter die Mitglieder des Gemeindevorstands.
"Nach Auffassung der SPD-Fraktion und auch nach der im Sommer von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossenen Resolution liegt hier derzeit vieles im Argen. Eine wesentliche Aufgabe ist es beispielhaft, die Haushaltswirtschaft der Gemeinde so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gewährleistet ist. Dazu gehört natürlich ein rechtzeitig, vollständig und korrekt vorgelegter Haushalt. Derzeit Fehlanzeige! Ebenfalls wesentlich ist, dass die Gemeinde und ihre Vertreter jederzeit über den aktuellen Haushaltsstatus informiert sind. Ein fehlender Jahresabschluss 2020 und eine unvollständige Berichterstattung an die Gremien begründen auch hier das Urteil: Fehlanzeige! Wiederholt und sehr intensiv haben sich Gemeindevertretung, Ausschüsse und natürlich der Vorstand des FC Germania mit dem Umbau von Stadiongebäude, Umgestaltung der Außenanlagen und Verlegung des Rasenspielfeldes beschäftigt. Eindeutige Aufträge und Appelle zur konstruktiven Zusammenarbeit und zur reibungslosen Kommunikation der Gemeinde mit dem Verein, wurden hier mehrfach von den Gremien formuliert. Spätestens nach der Berichterstattung in einer Hanauer Tageszeitung am Ende vergangener Woche weiß man auch hier das Ergebnis: Fehlanzeige. Für ein funktionierendes Gemeinwesen sind diese rechtlichen Vorgaben gemacht worden, auch wenn vieles davon selbstverständlich sein sollte", heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Dennoch sei der einstimmige Beschluss der Resolution am 16.07.2021 durch die Gemeindevertretung mit der Passage „Der Bürgermeister wird aufgefordert, Recht und Gesetz wieder vollständig Geltung zu verschaffen und seinen abgelegten Amtseid nicht zu brechen“ bislang nicht von Erfolg gekrönt gewesen.
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