Die Fraktion "Initiative Zukunftssicheres Großkrotzenburg" lehnt den Haushaltsentwurf 2022 in seiner bisher erstellten Form ab.
Die Fraktion "Initiative Zukunftssicheres Großkrotzenburg" lehnt den Haushaltsentwurf 2022 in seiner bisher erstellten Form ab.
"Der Haushalt ist in der jetzigen Form nicht genehmigungsfähig, da er gravierende Mängel aufweist. Er würde so nicht von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Und der Haushalt entspricht nicht den derzeitigen Herausforderungen, vor denen unsere Gemeinde steht. Wir wollen nicht, unter Zeitdruck, wie zuletzt bei der Abstimmung zu den Parkplätzen des Ärztehauses, abstimmen müssen", heißt es in einer Pressemitteilung.
In der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung (HFA) am 31.01.22 sei man sich zusammen mit SPD, CDU und KG einig gewesen, das Zahlenwerk so nicht durchwinken zu können und habe gemeinsam beschlossen, der Gemeindevertretung für deren Sitzung am 4.3.22 eine Rücküberweisung an den Gemeindevorstand zu empfehlen: "Einzig die FDP schloss sich aus nicht nachvollziehbaren Gründen der Linie des Bürgermeisters an. Auch eine Mitarbeit des Beigeordneten Noll bei der Ausarbeitung des Haushaltes hatte nichts an der undurchsichtigen Darstellung des Haushalts und den vorgefundenen Fehlern geändert. Hier müssen wir uns fragen, ob Herr Noll wirklich eine so große Koryphäe im Bereich des Haushaltsrechts darstellt, wie er immer von sich behauptet. Zudem kursieren zwischenzeitlich von Herrn Noll ebenso fragwürdige wie zweifelhafte Aussagen in Netzwerken, die er dringend überdenken sollte. Viele Positionen und die dazu gestellten Fragen konnten nicht sach- sowie fachgerecht und damit zufriedenstellend beantwortet werden. Insbesondere die in der HFA-Sitzung am 31.1.22 fachlich hervorragend und überzeugend vorgetragene Kritik vom Kollegen Uwe Bretthauer an der völlig unzureichenden Beantwortung der von der SPD gestellten Fragen hat den Bürgermeister nach anfänglichem Frohlocken doch nach und nach stummer werden lassen."
Die "Initiative" stellt in ihrer Pressemitteilung zudem drei Fragen, die aus ihrer Sicht unsachgemäß beantwortet wurden: "Zum Thema Gemeindesteuern gab es die Frage, inwieweit die Abschaltung des Kraftwerks Ende 2023 eine Auswirkung auf die Einnahme unserer Gewerbesteuer haben würde? Die INITIATIVE bat um Bereitstellung der Berechnungen für die Schlüsselzuweisungen der Jahre 2023 ff, da wir den Ansatzwert von 3,2 Mio. € in 2023 in Frage gestellt hatten. Gibt es ein Straßen- und Gehwegkataster, aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen in den kommenden 5 Jahren geplant sind? Gibt es in diesem Kataster auch eine Einstufung in Schadensklassen? Zur Brandbekämpfung-Feuerwehr: Gemäß stattgefundenen Begehungen und Auflagen entspricht das FW-Gerätehaus nicht mehr den gesetzlichen Ansprüchen. Die vorgebrachten Ideen der FW finden sich im Haushalt nicht wieder. Warum wurden hierfür keine Mittel eingestellt?"
Abschließend teilt die Wählergemeinschaft mit: "Wir Mitbürger/innen sind es, die als Unternehmer/innen, Mitarbeiter/innen, Einwohner/innen oder Rentner/innen den Haushalt finanzieren. Daher verlangt die INITIATIVE auch ein fachlich ordentliches und nachvollziehbares Zahlenwerk, bevor eine Zustimmung erfolgen kann. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, sich in einem „Runden Tisch“ mit den entsprechenden Fachleuten zum Thema „Produkt Haushalt“ nochmals zusammenzusetzen. Durch die Vorlage eines derzeit nicht genehmigungsfähigen Haushalts verliert die Gemeinde nicht nur Zeit, sondern was noch viel wichtiger ist, die Gemeinde ist ohne einen durch die Kommunalaufsicht genehmigten Haushalt weitgehend handlungsunfähig. Solange noch kein neuer Haushalt beschlossen ist, befinden wir uns in der vorläufigen Haushaltsführung, die in § 99 HGO wie folgt geregelt ist:
(1) Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, so darf die Gemeinde. 1. die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren. 2. die Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben, (sofern keine Hebesatzsatzung beschlossen wurde). 3. Kredite umschulden, (Bestandskredite). (2) Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen. (3) Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das neue Haushaltsjahr bekannt gemacht ist. Hier hatten wir von einem Bürgermeister, der nahezu 6 Jahre im Amt ist, einen genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf erwartet."
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