Resolution der Gemeindevertretung Großkrotzenburg
In jüngerer Zeit fanden zahlreiche öffentliche Diskussionen und Auseinandersetzungen über den Umgang des Bürgermeisters und der politischen Ebene mit Mitarbeiter/-innen der Gemeindeverwaltung statt. Dabei ging es auch um die Frage, inwieweit Themen aus nicht-öffentlichen Sitzungen öffentlich zu diskutieren sind, um interne Auseinandersetzungen von Beigeordneten im Gremium, Verhaltensweisen von Beigeordneten gegenüber Mitgliedern des eigenen Gremiums oder auch Arbeit der Mitarbeiter/-innen der Verwaltung als auch die Reputation der politischen Gremien.
Vor diesem Hintergrund verabschiedet die Gemeindevertretung die nachfolgende Resolution als Selbstverpflichtung der Gemeindevertretung und als Handlungsauftrag an die Mitglieder der nicht-öffentlich tagenden Gremien.
- Die Funktionen der gewählten Mitglieder von Gemeindevertretung und Gemeindevorstand erfordern einen wertschätzenden Umgang mit allen Beteiligten. Dazu gehören die Mitarbeiter/-innen der Gemeindeverwaltung, die Mitglieder der politischen Organe, der Bürgermeister und selbstverständlich auch die Bürgerinnen und Bürger. Wir fühlen uns zu diesem wertschätzenden Umgang verpflichtet.
- Gegenstand öffentlicher politischer Diskussionen dürfen niemals Mitarbeiter/-innen der Gemeindeverwaltung sein.
- Inhaltliche sachliche Auseinandersetzungen der Gremien schließen persönliche Diffamierungen und Drohungen ausdrücklich aus.
- Ansprechpartner für Kritik der Arbeit der Gemeindeverwaltung ist ausschließlich die dafür direkt gewählte politische Führung des Gemeindevorstands, die/der Bürgermeister/-in.
- Auch diese Kritik erfolgt ausschließlich auf sachlicher und nicht auf persönlicher Ebene.
- Zu der Wertschätzung der Mitarbeiter/-innen durch die Mitglieder der gemeindlichen Gremien gehört auch ein entsprechendes Führungsverhalten, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die offene Kommunikation und die Wahrnehmung von Führung durch die dazu gewählten sowie intern beauftragten Personen.
- Wir erwarten neben der offenen Kommunikation, einer transparenten und nachvollziehbaren Organisation auch die inhaltliche Einbindung der Mitarbeiter/-innen in ihre Arbeitsprozesse und damit die Möglichkeit einer weitergehenden Organisationsentwicklung, -klarheit sowie -sicherheit im Sinne der Handlungsfähigkeit.
- Diese Führungsanforderungen betreffen alle Personen, die Kraft Aufgabe für die Führung von Mitarbeiter/-innen der Gemeindeverwaltung verantwortlich sind.
- Die vorhandenen gesetzlichen Regeln zur Wahrung der Verschwiegenheitspflicht von Mitgliedern nicht-öffentlich tagender Gremien sind nicht nur im juristischen, sondern auch im inhaltlichen Sinn strikt zu wahren.
- Das gilt sowohl für die Weitergabe von Informationen an die Öffentlichkeit als auch an politische Gruppierungen des eigenen Umfelds.
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