Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Jahre 1992 in Konstanz geborenen Angeklagten schweizerischer Staatsangehörigkeit vor, am 18.10.2021 gegen 8:15 Uhr am Bahnhof in Großkrotzenburg unvermittelt an die Geschädigte, die an einem Fahrradständer gerade ihren Fahrradanhänger angeschlossen haben soll, herangetreten zu sein. Der Angeklagte soll der Geschädigten sodann ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 8,2 cm vorgehalten und sie aufgefordert haben, ihm ihre beiden mitgeführten Handtaschen auszuhändigen. Unter dem Eindruck der Drohung soll die verängstigte Geschädigte dem Angeklagten sodann 25 Euro Bargeld aus ihrer Geldbörse übergeben haben, womit sich der Angeklagte in Richtung der Gleise entfernt haben soll.
Die Kammer wird unter anderem zu prüfen haben, ob eine Unterbringung des sich im hiesigen Verfahren in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt.
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