Da die Gemeinde Großkrotzenburg die Einwohnerzahl von 7.500 seit geraumer Zeit überschreitet, fällt die Zuständigkeit zur Antragsstellung von Einbürgerungsanträgen nunmehr ab dem 01.06.2022 in den Zuständigkeitsbereich der Ordnungsverwaltung.
Zuständigkeit für Einbürgerungsanträge
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