Flächenneuordnung aufgrund geplanter Solarthermieanlage notwendig

Großkrotzenburg
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Nach der städtebaulichen Neuordnung des Steinkohlekraftwerks Staudinger durch Teilabriss der stillgelegten Kraftwerksteile und der geplanten Ansiedlung von energieintensiven Gewerbebetrieben muss im Vorgriff auch das Stromnetz angepasst werden.



Des Weiteren beziehen die Gemeindewerke Großkrotzenburg GmbH (GWG) derzeit die erforderliche Wärme für ihr Wärmeversorgungsnetz vom Kraftwerk Staudinger. Da das Kraftwerk Ende des Jahres 2024 stillgelegt werden soll, will die GWG Ersatzwärmeerzeugungskapazitäten aufbauen.

Für die dazu geplante Solarthermieanlage der GWG und die Erweiterung der Umspannanlagen müssen die Flächen neu geordnet werden. Damit die Bebauungspläne als aus dem Regionalplan Südhessen und dem Regionalen Flächennutzungsplans 2010 als entwickelt angesehen werden können, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen zu ändern. Dies soll entsprechend der Festsetzung in den Bebauungsplänen wie folgt geschehen: Gebiet A: "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung ..." in "Einrichtung der Elektrizitätsversorgung - Kraftwerk, geplant" (ca. 0,7 ha) ,Gebiet B: "Grünfläche - Sportanlage, ..." (ca. 2,7 ha), "Vorranggebiet für Landwirtschaft" (ca. 6,2 ha) und "Fläche für die Landbewirtschaftung" (ca. 0,2 ha) in "Einrichtung der Elektrizitätsversorgung - Umspannstation, geplant" (ca. 9,1 ha), Gebiet C: "Gewerbliche Baufläche, geplant" in "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung ..." (ca. 2,5 ha).

Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus drei Teilgebieten (Gebiete A bis C) und hat eine Gesamtfläche von ca. 12,3 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Großkrotzenburg westlich der Ortslage nahe dem Main. Im Westen grenzt die Bestandsfläche des Steinkohlekraftwerks Staudinger an und im Norden eine gewerbliche Baufläche, Bestand und dahinter die L 3309. Im Osten und im Süden grenzen ökologisch bedeutsame Flächennutzungen und dann der Main mit Hafenflächen und, gegenüber, die Gemeinde Hainburg an.

Bürgerinnen und Bürger können sich zu dem Vorhaben in der Zeit von Dienstag, 09. August 2022, bis einschließlich Freitag, 16. September 2022, äußern. Die Planunterlagen sind in dieser Zeit im Internet unter www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren einsehbar, auch ein Beteiligungsformular steht zur Verfügung.

Zusätzlich können die Unterlagen auch in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, Frankfurt (Nähe Hauptbahnhof), eingesehen werden. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr.

Außerdem sind die Unterlagen zu den Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Um die Einhaltung der Hygienemaßnahmen während der aktuellen Covid-19-Pandemie sicherstellen zu können, ist für die Einsichtnahme eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 069-2577-1541 erforderlich.


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