Für die Aufstellung der Vorschlagslisten werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die in der Gemeinde Großkrotzenburg wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für dieses Amt nicht erforderlich.

Zusätzliche Informationen über das Schöffenamt können Sie der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de entnehmen. Interessenten für das Schöffenamt richten ihre Bewerbung bis zum 28.02.2023 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Großkrotzenburg, Bahnhofstraße 3, 63538 Großkrotzenburg.

Das entsprechende Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Gemeinde Großkrotzenburg (www.grosskrotzenburg.de) oder über www.schoeffenwahl2023.de  aufgerufen und heruntergeladen werden.


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