Strandbad soll wieder in Eigenregie betrieben werden

Großkrotzenburg
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"Neben der Machbarkeitsstudie ist, nach Auslaufen des Pachtvertrages, die Übernahme des Strandbades in Eigenregie ein wichtiger Punkt unseres Wahlprogrammes", teilt die Wählergemeinschaft "INITIATIVE ZUKUNFTSSICHERES GROßKROTZENBURG" in einer Pressemitteilung mit.



Die INITIATIVE stellt deshalb in der nächsten Gemeindevertretersitzung folgenden Antrag:

"Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung bis zur Sitzung am 22. Sept. 2023 ein Konzept über die zukünftige Verpachtung des Strandbadgeländes nach Ablauf des Pachtvertrages zwischen der Gemeinde Großkrotzenburg und der BSD Bäderservice Deutschland GmbH vom 8. Mai 2018 vorzulegen.
2. Dabei sind insbesondere folgende Punkte bei der Ausschreibung/Vergabe zu berücksichtigen:
- Öffnung des Strandbads vom 1. Mai bis zum 30. September ohne Einschränkung
- Sicherstellung einer reibungslosen An- und Abfahrtsituation zum Strandbad in der Badesaison und einer störungsfreien Parkplatzzuweisung
- Reibungsloser Zugang zum Gelände – Kartenverkauf ohne lange Wartezeiten
- Vergrämung der Nilgänse
- Aufwertung des Strandbads durch Liegen und Sonnenschirme sowie Attraktionen für Kinder und Jugendliche
- Weitere Pflanzung mit neuen Bäumen als Schattenspender
- Sicherstellung der Ferienspiele auf dem Strandbadgelände
- Sicherung der Versorgung der Badegäste mit Speisen und Getränken (nicht beschränkt auf einen Anbieter)
- Einbeziehung des Bäderbeirats und des Behindertenbeauftragten.
3. In das Konzept sind auch die endgültigen Entscheidungen der Gemeindevertretung in den Verfahren einzubeziehen, die durch die Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 2. Dezember 2022 zu TOP 4 (Ganzjährige Öffnung des Strandbadgeländes) und zu TOP 14 (AdventureGolfPark Spessartblick Strandbad am See) veranlasst worden sind.
4. Im Rahmen dieses Auftrags hat der Gemeindevorstand ferner zu prüfen, ob und inwieweit das Strandbad nach dem Ablauf des Pachtvertrages wieder in Eigenregie der Gemeinde Großkrotzenburg geführt werden sollte.

Begründung:

"Der am 8. Mai 2018 zwischen der Gemeinde Großkrotzenburg und der BSD Bäderservice Deutschland GmbH geschlossene Pachtvertrag läuft bis zum 17. Mai 2025, wenn die Gemeinde nicht die in § 17 Abs.1 Satz 2 des Vertrags festgelegte Verlängerungsoption um ein Jahr in Anspruch nimmt und dies der BSD nicht spätestens bis zum 1. Oktober 2024 (§ 17 Abs.1 Satz 3 des Vertrags) schriftlich mitteilt. Bedingt durch die derzeitige Arbeitsmarktlage ist es für jeden Anbieter wichtig, rechtzeitig seine Personalplanung abschließen zu können. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass insbesondere die qualifizierte Badeaufsicht nicht in entsprechendem Umfang auf dem Arbeitsmarkt vorhanden war. Viele Bäder mussten deshalb geschlossen bleiben. Deshalb ist eine frühzeitige Vergabe wichtig. Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen externen Auftragnehmer hat in den letzten Jahren gezeigt, dass der Einfluss der Gemeinde auf den Betrieb des Strandbades nicht ausreicht, um den Badebetrieb mit all seinen Facetten zu gewährleisten. So hatte die Gemeinde einen erheblichen Mehraufwand in den letzten Jahren im Bereich der Parkanweisung/Parksituation um das Strandbad gehabt. Weiterhin war die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Betreiber äußerst angespannt und schwierig, da dieser u.a. die vertraglich zugesicherten Nachweise nicht rechtzeitig erbrachte. Sobald die Gemeindevertretung aufgrund der von ihr am 2. Dezember 2022 erteilten Aufträge abschließende Entscheidungen getroffen hat, hat der Gemeindevorstand im Rahmen seiner Beauftragung diese Beschlüsse zu berücksichtigen. Die Gemeindevertretung hat am 2. Dezember 2022 zu TOP 4 (Ganzjährige Öffnung des Strandbadgeländes) folgenden Beschluss gefasst: 'Der Gemeindevorstand wird beauftragt, beim Betreiber des Strandbades Spessartblick zu erfragen, wie teuer eine Öffnung des Strandbads außerhalb der Saison tageweise, am Wochenende bzw. die ganze Woche über ist. Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu ermitteln, wie teuer ein Gutachten bzw. Konzept des TÜV oder der Dekra ist, das zum Zweck hat, eine Öffnung im Winter zu ermöglichen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in Langenselbold und in Hungen nachfragen, auf welchen Rechtsgrundlagen die Öffnung der dortigen Bäder durchgeführt wird.' Ferner hat die Gemeindevertretung am 2. Dezember 2022 zu TOP 14 (AdventureGolfPark Spessartblick Strandbad am See) folgendes beschlossen: 'Die Gemeindevertretung überweist die Beschlussvorlage des Gemeindevorstands an den Haupt- und Finanzausschuss (federführend) und den Umwelt- und Bauausschuss (beteiligt) mit dem Auftrag, eine Empfehlung für die Beschlussfassung der Gemeindevertretung zu erarbeiten.' In die Prüfung einzubeziehen hat der Gemeindevorstand ferner die Forderung der INITIATIVE aus ihrem Programm, dass der Betrieb des Strandbads „Spessartblick“ nach Auslaufen des Pachtvertrags wieder in Eigenregie der Gemeinde Großkrotzenburg mit einem neuen Nutzungskonzept übernommen werden sollte. Da das Interesse der Bürger an der Weiterführung des Strandbades in Eigenregie groß sein dürfte, würden wir uns über einen zahlreichen Besuch der Gemeindevertretersitzung freuen."


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