"Aus diesem Grund bitten wir Sie, liebe Hundehalter, folgendes zu beherzigen: Während dieser Zeit, die vom 1. April bis zum 15. Juli gilt, herrscht eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts sind damit ebenfalls betroffen. Die entsprechenden Regelungen gelten in der genannten Zeit. Ein Verstoß gegen diese kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro durch das Forstamt geahndet werden. Die Maßnahmen während der Brut- und Setzzeit wurden mit der Begründung eingeführt, insbesondere Bodenbrüter und Jungtiere vor frei laufenden Hunden zu schützen, vor allem solchen, die den Tieren nachstellen. Sie gelten nicht für Katzen. Ausnahmen gelten für die rechtmäßige Jagdausübung, den Rettungseinsatz, die Landespolizei, die Bundespolizei und den Zoll. Der Begriff Brutzeit nimmt Bezug auf das Brüten: Vögel halten die gelegten Eier warm, bis die Jungen schlüpfen. Die Setzzeit bezeichnet in der Jägersprache die Zeit, in der Tiere Junge bekommen. Wir bitten Sie dieses zu beachten und bedanken uns für Ihre Kooperation", so Gemeindevorstand, Jagdgenossenschaft Großkrotzenburg und das Forstamt.

 

 


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