Verkauf des Grundstücks am Römerkastell zurückgenommen

Großkrotzenburg

Eine erneute Abstimmung zum Grundstücksverkauf am Römerkastell beantragte die SPD-Fraktion für die Sitzung der Gemeindevertretung am 16.08.2013 bereits am 3. Juli 2013 mit dem Ziel, diesen Beschluss der Gemeindevertretung vom 21. Juni wieder aufzuheben.

VORSPRUNG - Anruf genuegt

Ein größerer Teil der Großkrotzenburger Bevölkerung hatte sich gegen diesen Beschluss ausgesprochen, Unterschriften dagegen gesammelt und sich via Facebook über 500 Unterstützungen gesichert. Dieser Beschluss war damals gegen die Stimmen der SPD-Fraktion in nichtöffentlicher Abstimmung gefasst worden.

Moniert wurde sowohl von den Gegnern des Verkaufs als auch von der SPD-Fraktion insbesondere, dass dieser Verkauf weder vorher öffentlich ausgeschrieben wurde, noch mit dem Heimat- und Geschichtsverein, der größte Verdienste zur Aufnahme des Römerkastells in das UNESCO-Welterbe hat, rechtzeitig vorher der Verkauf erörtert wurde. Zudem wurde beanstandet, dass mit dem Verkauf der Zugang zu dieser historisch bedeutsamen Stätte dauerhaft von einer Seite verhindert wurde. Ungeklärt ist auch die Frage der Aufrechterhaltung des Denkmalschutzes und denkmalpflegerischer Aspekte nach dem Verkauf. Umgekehrt wurde versichert, dass sich die private Initiative um die Unterhaltung des Grundstücks kümmern würde.

Folgender SPD-Antrag wurde nunmehr in Konkurrenz zu einem weiteren Antrag beschlossen: "Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss vom 21.06.2013 zum Verkauf eines noch zu teilenden Grundstücks in unmittelbarer Nachbarschaft zum Römerkastell, Flur 13, Flurstück 331/1 auf. Weitere Verkaufsbemühungen für dieses Grundstück werden nicht mehr aufgenommen. Diese Grundstücke bleiben im Eigentum der Gemeinde.“

Ergänzt wurde dieser Beschlussteil durch einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion, den die SPD gerne in ihren Beschluss einfügte:

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit dem Heimats- und Geschichtsverein Großkrotzenburg e.V. und mit der Aktionsgruppe 3-331/1 zeitnah einen Pachtvertrag für das Grundstück in der Nebenstraße, Flur 13, Flurstück 331/1, zu schließen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Grundstück weiterhin öffentlich zugänglich ist. Im Pachtvertrag soll geregelt werden, dass alle Pflege- und Unterhaltungsarbeiten durch den oder die Pächter bzw. von ihm beauftragte Dritte übernommen werden. Weiterhin soll eine beidseitige, jährliche Kündigungsmöglichkeit ohne Angabe des Grundes aufgenommen werden.“

Da es sich bei diesem Beschluss nicht um eine Vorlage des Gemeindevorstands handelte, die zudem zu schützende Daten über Käufer und Kaufpreis enthielt, wie dies am 21.06.2013 der Fall war, konnte die Diskussion und Abstimmung öffentlich erfolgen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger folgten denn auch einem digitalen Aufruf an der Sitzung teilzunehmen und sich selbst ein Bild von der Diskussion zu machen.

Der durch den Zusatz der FDP ergänzte SPD-Antrag wurde nunmehr mit 11 Stimmen mehrheitlich angenommen. 7 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter stimmten gegen diesen SPD-Antrag und 3 Gemeindevertreter enthielten sich der Stimme. Es blieb unklar, warum die FDP-Fraktion, deren Ergänzung von der SPD in ihren Antrag aufgenommen wurde, sich schließlich doch nicht dafür aussprach, sondern die Stimmenthaltung übte.

„Wie auch immer, bleibt jetzt der Verkauf dieses Grundstücks dauerhaft ausgeschlossen, es sei denn, es findet sich eine Mehrheit in der Gemeindevertretung ohne die SPD-Fraktion, diese Rücknahme wieder rückgängig zu machen“, freute sich SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Bretthauer am Ende der Gemeindevertretersitzung über den letztendlichen Erfolg der engagierten Bürgerinnen und Bürger.


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