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Da es dabei um reines Verwaltungshandeln gehe, versuche die SPD-Fraktion hierzu einen gemeinsamen Appell der Gemeindevertretung zu erreichen. Der Antrag hat folgenden Wortlaut: „Der Gemeindevorstand wird gebeten, bei der Schaffung neuer und der Erweiterung vorhandener Gewerbebetriebe/Einzelhandelsgeschäfte im Bereich von Friedrichstraße, Kirchstraße und Bahnhofstraße den Ermessenspielraum der Hessischen Bauordnung und der Stellplatzsatzung zur Festlegung notwendiger Stellplätze großzügig auszuüben. Vor allem soll dabei berücksichtigt werden, dass diese Geschäfte meistens durch Großkrotzenburger Bürgerinnen und Bürger genutzt werden, die in der Regel nicht mit eigenen Kraftfahrzeugen, sondern vielmehr zu Fuß oder mit dem Fahrrad ankommen. Deshalb kommt § 52 Abs. 4 HBO („Bis zu einem Viertel der notwendigen Stellplätze können durch Abstellplätze für Fahrräder ersetzt werden. Dabei sind für einen notwendigen Stellplatz vier Abstellplätze für Fahrräder herzustellen; diese werden zur Hälfte auf die Verpflichtung nach Abs. 5 angerechnet.“) auch eine besondere Bedeutung zu. Dazu kommt auch die Neuregelung zu § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4b HBO, der Ausnahmen von der Verpflichtung, zusätzliche Stellplätze nachzuweisen, dann vorsieht, wenn 'zu erwarten ist, dass kein oder ein geringerer Stellplatzbedarf besteht'. Bei der Abwägung soll der Bestandsschutz für alteingesessene Betriebe positiv berücksichtigt werden.“

Zur Begründung führt die SPD-Fraktion an, dass der Landesgesetzgeber mit der Änderung der Hessischen Bauordnung als Ergänzung zu § 52 Abs. 1 ein deutliches Zeichen gesetzt habe, dass das Nicht-Vorhandensein notwendiger Stellplätze kein Hinderungsgrund für Ausbaumaßnahmen an Wohnungen etc. sein soll. "

Angesichts der Situation unserer vorhanden Ladengeschäfte, Gaststätten und Gewerbebetriebe im bezeichneten alten Ortskern sollte in Analogie dieser Änderung auch bei diesen Betrieben die Anforderung von HBO und Stellplatzsatzung im Sinne der Betriebe und ihrer Nutzerinnen und Nutzer positiv ausgelegt werden. Zwar ist der Ermessensspielraum der Mitarbeiter/-innen nicht durch die Gemeindevertretung einzuschränken. Allerdings soll mit diesem Appell der Blick auf die jeweiligen Einzelsituationen im Interesse der Betriebe und ihrer Kundinnen und Kunden geschärft werden. Die derzeitige Entwicklung der Geschäftsbetriebe im alten Ortskern ist eher rückläufig. Eine Umkehr dieser Entwicklung soll nicht dadurch behindert werden, dass massiv auf die Einhaltung der Stellplatzsatzung gepocht wird, obwohl die Betriebe – Verkaufs- wie Bewirtungsstellen – in der Regel von Großkrotzenburger Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, die eher zu Fuß oder mit dem Fahrrad als mit dem Auto kommen", so die SPD Großkrotzenburg.


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