"Entschädigungssatzung für die Feuerwehr endlich beschlossen"

Großkrotzenburg

„Bei aller Wertschätzung für die Arbeit von uns Gemeindevertreterinnen, Gemeindevertretern und Beigeordneten, ist die wichtigste ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gemeinde die der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, die 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche und 365 Tage im Jahr zu unserer Hilfeleistung bereitstehen“, betonte Uwe Bretthauer für die SPD-Fraktion bei der Verabschiedung der Entschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr.

Stadt Schlüchtern

"Es dauerte lange, eigentlich am Anlass gemessen zu lange, bis diese Satzung endlich zur Abstimmung kam. Eigene Vorstöße der Feuerwehr im Rathaus landeten zunächst im Nirwana. In vielen Gesprächen mit den Feuerwehrverantwortlichen wurde dies wiederholt vorgetragen, auch weil sich die Einsatzkräfte von ihrem Dienstherrn, der Gemeinde, nur unzureichend gewürdigt fühlten, obwohl sie viele Dienststunden in Einsätzen, vor allem aber auch in den nötigen Übungen, verbringen. Im Frühjahr 2024 wurden dann auf Antrag der SPD für diesen Zweck auch Mittel in den Haushalt eingestellt und der Gemeindevorstand zur Vorlage einer entsprechenden Satzung verpflichtet. Auch das verlief nicht reibungslos, weil dazu eine ablehnende Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes eingeholt wurde. Allerdings hatten andere Kommunen, wie Raunheim und Obersthausen, schon entsprechende Satzungen verabschiedet, so dass der angebliche Rechtsverstoß widerlegt war", so Bretthauer weiter.

Und abschließend: "Die Beratungen in den Gremien der Gemeinde verliefen alle sehr konstruktiv und ließen auch keinen Widerspruch laut werden, so dass nach langen Mühen die Satzung am 20.02.2026 endlich beschlossen werden konnte. Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter waren sich auch einig, dass eine Rechtsgrundlage für die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindeordnung enthalten ist. Ein Hinweis der Bürgermeisterin, dass diese Aufwandsentschädigung wegen dem abgelehnten Gemeindehaushalt nicht ausgezahlt werden könne, wurde somit faktisch von der Gemeindevertretung zurückgewiesen, da es sich um eine Pflichtausgabe handelt."

 


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