Unzureichender Hecken- und Baumschnitt

Großkrotzenburg

Verkehrssicherung ist nicht nur Sache der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden.

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Auch die Eigentümer von Grundstücken an Straßen sind für die Verkehrssicherheit verantwortlich. In diesem Zusammenhang muss leider immer wieder festgestellt werden, dass Pflanzen von privaten Grundstücksflächen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, weil die Grundstückseigentümer es unterlassen haben, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Geh- und Radwegen sowie Straßen zurückzuschneiden. Dadurch kann es zu einer Gefährdung des Fahrzeugverkehrs, der Radfahrer und der Fußgänger kommen.

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, und ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, die mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen können. Werden sie durch die überhängenden Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr. Um solche Gefahrensituationen für Radfahrer, aber auch für Fußgänger zu vermeiden, sollten die Geh- und Radwege stets ungehindert benutzt werden können. Der Bewuchs entlang von öffentlichen Straßen sowie Geh- und Radwegen muss bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Das gilt für eine Mindesthöhe von 2,30 m über Gehwegen, 2,50 m über Radwegen und 4,50 m über Fahrbahnen.

Zur Verkehrssicherheit gehört auch, dass Straßenlampen, Verkehrszeichen, Straßennamensschilder u.ä. nicht durch Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen verdeckt werden. Besonders die Straßenbeleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Zu bedenken ist dabei auch, dass Müllfahrzeuge und im Winter die Räum- und Streufahrzeuge mit ihren hohen Sonderaufbauten durch den üppigen Bewuchs stark behindert werden. Das gilt besonders nach Regen- und Schneefällen, wenn die nassen oder schneebedeckten Äste weit nach unten hängen. Um Gefahrensituationen zu vermeiden und eine sichere Verkehrsführung zu ermöglichen, ist es unbedingt erforderlich, dass diese Vorschriften eingehalten werden. Die Grundstückseigentümer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, ihren Pflichten nachzukommen. Der Ordnungsverwaltung Großkrotzenburg liegen verschiedene Hinweise und Beschwerden vor und wir weisen darauf hin, dass bei Grundstückseigentümern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, die Möglichkeit besteht, die Pflanzen auf Kosten der Eigentümer beseitigen zu lassen.


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