Staudinger: Block 5 geht wieder in Probebetrieb

Großkrotzenburg

Die Vorbereitungen für die Wiederinbetriebnahme von Block 5 des Kraftwerks Staudingers nach dem Schadensereignis im Mai 2014 sind abgeschlossen. Am Montag (5.1.) startete die erste Feuerung für die „warme Inbetriebnahme“ und den Probebetrieb, der voraussichtlich etwas über eine Woche andauern wird. Dies teilte das für die Genehmigung und Überwachung des Kraftwerks Staudinger zuständige Regierungspräsidium Darmstadt jetzt mit.

CID

Während des Probebetriebs wird unter anderem die Anlage langsam angefahren beziehungsweise aufgeheizt. Regelkreisläufe werden überprüft und justiert und die Rauchgasreinigung eingestellt. Des Weiteren werden außergewöhnliche Anlagenzuständen getestet, wie gesichertes Notabfahren sowie die Umschaltung auf Ersatzstromversorgung. Alle diese Schritte erfolgen in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium und werden von Sachverständigen begleitet. Der „warmen Inbetriebnahme“ vorausgegangen waren im zweiten Halbjahr 2014 und Anfang 2015 umfassende Untersuchungen inklusiver sicherheitstechnischer Beurteilung durch Sachverständige. Die Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Schadensbehebung waren Voraussetzung für die Wiederinbetriebnahme von Block 5.

Die Projektorganisation zur Schadensanalyse und -behebung war mit dem Regierungspräsidium Darmstadt eng abgestimmt. E.ON hat alle Vorgaben der Behörde als Voraussetzung für den Start des Probebetriebs erfüllt. Als primäre Schadensursache im Block 5 wurde das Versagen des Gehäuses der Kesselumwälzpumpe identifiziert. Die Ergebnisse der Schadensanalyse und Festigkeitsberechnungen sind im Design der neu eingebauten Kesselumwälzpumpe berücksichtigt, deren Material künftig weniger beansprucht werden wird. Darüber hinaus werden Art und Umfang wiederkehrender Prüfungen am Pumpengehäuse und an den Rohrleitungen auf der Grundlage eines mit einem Sachverständigen abgestimmten Prüfkonzepts geändert. Hierbei werden auch neueste Erkenntnisse aus den durchgeführten Untersuchungen berücksichtigt.

Vor dem Start des Regelbetriebs bzw. der Wiederteilnahme von Block 5 am Netzbetrieb wird noch eine abschließende Bewertung des Sachverständigen erfolgen. Diese muss nach Vorgabe des RP auch die Ergebnisse aus dem Probebetrieb berücksichtigen. Abhängig von dieser abschließenden Bewertung wird das Regierungspräsidium dann über den Start zum Regelbetrieb entscheiden.


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