Gründau: Sexuelle Übergriffe im Supermarkt

Lieblos
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In einem Supermarkt im Gründauer Ortsteil Lieblos hat ein Mitarbeiter im Jahr 2016 monatelang mehrere Kolleginnen sexuell belästigt. Eine Frau wollte er sogar zum Geschlechtsverkehr im Toilettenbereich des Marktes zwingen. Angeklagt war der 29-Jährige aus der Gemeinde Limeshain (Wetteraukreis) im Amtsgericht Gelnhausen wegen sexueller Nötigung in fünf Fällen sowie Beleidigung in einem Fall, verurteilt wurde er vom Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ockert jedoch nicht: Das Verfahren wurde gegen Geldzahlungen des Angeklagten an drei ehemalige Kolleginnen vorläufig eingestellt.

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Die meist gestellten Fragen in dem mehrstündigen Prozess: Warum haben die Frauen bei den Taten nicht um Hilfe gerufen? Warum haben sie die sexuellen Übergriffe nicht schon früher angezeigt? „Wir hatten Angst, er hat uns eingeschüchtert“, schilderte eine 34-Jährige aus Gelnhausen die Situation der Supermarkt-Mitarbeiterinnen. Der Angeklagte habe sich teils als stellvertretender Marktleiter ausgegeben, was er aber allen Anschein nach nicht war. Dennoch zitierte er die Frauen immer wieder ins Büro des Marktes, wo es zu den meisten Übergriffen kam. Danach drohte er ihnen mit dem Arbeitsplatzverlust oder privaten Repressalien.

Eine 31-jährige, inzwischen ehemalige Mitarbeiter des Supermarktes in Lieblos berichtete von zwei Fällen: Am 10. Juni 2016 zog er sie auf einen Bürostuhl, umklammerte ihren Körper mit einem Arm und griff mit dem anderen unter ihr T-Shirt und ihren BH. Am 29. Juli 2016 zwang er sie in die Herrentoilette des Marktes, zog seine und ihre Hose runter und versuchte, in sie einzudringen. Als das nicht klappte, forderte er die 31-Jährige auf, ihn mit dem Mund oder der Hand zu befriedigen. In beiden Fällen musste er seine Vorhaben abbrechen, weil andere Mitarbeiter in die Räumlichkeiten kamen. Die Aussage der 31-Jährigen erhielt allerdings einen Dämpfer, da sie zugab, dass sie sich vom Angeklagten einmal ein Stück ihres Heimweges mit seinem Auto bringen ließ.

Als Nächstes wurde eine 21-jährige Studentin aus Gelnhausen als Zeugin gehört, damals als Aushilfe in dem Markt tätig. Sie berichtete von unerwarteten Berührungen des Angeklagten an ihrem Gesäß, außerdem sah sie sich der Frage des Angeklagten gegenüber, ob sie damit einverstanden wäre, „wenn er auf meinen Arsch haut“. Sie verneinte und beendete dort ihre Tätigkeit wenig später. Von Anzüglichkeiten bereits seit Dezember 2015 berichte die bereits erwähnte 34-jährige Mitarbeiterin: Ihr griff der Angeklagte kräftig zwischen die Beine in den Intimbereich, außerdem an Po und Brust. Ende Juli 2016 war dann eine 30-Jährige aus Hanau das Opfer: Zunächst fragte er auch sie, ob er ihr aufs Gesäß hauen dürfe, bot ihr schließlich erst 50 und dann 100 Euro für Geschlechtsverkehr an. Die 30-Jährige offenbarte sich ihren Kolleginnen, drei Supermarkt-Mitarbeiterinnen erstatten anschließend Anzeige, von mindestens noch einem weiteren Opfer war im Prozess die Rede. „Da wusste ich, ich bin nicht mehr allein“, schilderte die 34-Jährige ihre Gedanken, als sie von den Übergriffen auf ihre Kolleginnen erfuhr.

Der Angeklagte machte in der Verhandlung zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch, nachdem sich die Prozessbeteiligten in einem nicht öffentlichen Rechtsgespräch auf die Einstellung des Verfahrens geeinigt hatten, sagte er zumindest einen Satz: „Die ganze Sache tut mir sehr leid.“ Dass der Angeklagte nicht verurteilt wurde, hat er einer alten Rechtsprechung zu verdanken, zu den Tatzeiten noch gültig war. Demnach fehlten dem Gericht genügend Merkmale der Gewalt, um ihn wegen sexueller Nötigung zu verurteilen. Daher blieben „nur“ sechs Fälle der Beleidigung. Der neue Straftatbestand der sexuellen Belästigung wurde erst Ende 2016 und somit nach den Taten ins Strafgesetzbuch aufgenommen.

Die Einstellung des Verfahrens wurde mit Geldzahlungen an die Opfer verbunden: Die 31-Jährige erhält 1750 Euro, die 34-Jährige 750 Euro und die 30-Jährige 500 Euro. Der Angeklagte hat sechs Monate Zeit, diese Beträge zu zahlen, dann wird das Verfahren auf Staatskosten eingestellt. Die Kosten für zwei Anwälte und eine Anwältin der drei Frauen muss der Angeklagte übernehmen.


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