Gründau: Räuberische Erpressung am Kindergarten

Lieblos
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Ein Samstagabend im Juni 2018 gegen 23 Uhr direkt an einem Kindergarten im Gründauer Ortsteil Lieblos: Vier junge Männer treffen sich mit einem noch jüngeren Drogendealer, einer von ihnen nimmt diesem aber nicht nur das Cannabis, sondern auch Handy und teure Designertasche ab, schlägt ihm zudem ins Gesicht. Wenig später wird auch der mutmaßliche Lieferant des Dealers an den Kindergarten beordert und ebenfalls geschlagen und ausgeraubt.



„Abziehen“ wird das neudeutsch genannt, als zweifache räuberische Erpressung bezeichnete dies das Schöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen und verurteilte einen 23-jährigen Gründauer zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe – ohne Bewährung.

Fünf Stunden lang wurde im Amtsgericht verhandelt, dann überraschte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer: Sie folgte den Angaben des Angeklagten, der dem damals erst 17-jährigen Drogendealer und seinem gleichaltrigen Lieferanten lediglich das Cannabis abgenommen haben will, um sie und andere vor den Drogen zu schützen. Unstrittig war, dass er beiden ins Gesicht geschlagen hatte, die Staatsanwältin forderte daher eine Verurteilung wegen zweifacher Körperverletzung und Nötigung zu 80 Tagessätzen á 10 Euro und somit einer Geldstrafe von 800 Euro. Die Verteidigung schloss sich dieser überraschenden Forderung natürlich an, sprach ebenso von einer „Körperverletzung am unteren Rand“.

Das Schöffengericht sah dies komplett anders, folgte den Zeugenaussagen der beiden inzwischen 18-jährigen Gründauern, die am Tag nach der Tat bei der Polizei in Gelnhausen gemeinsam Anzeige erstatteten. Demnach verabredete sich einer der drei Freunde des Angeklagten am 16. Juni 2018 gegen 23 Uhr mit dem 18-Jährigen aus Hain-Gründau zur Übergabe von zwei Gramm Cannabis am Kindergarten in Lieblos. Kurz nach dem Aufeinandertreffen soll der Angeklagte den ersten Schlag ins Gesicht angesetzt haben, die Folge war eine aufgeplatzte Lippe. Auch die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage noch davon ausgegangen, dass es sich um eine Art Revierkampf handelte. Dem 23-Jährigen soll es letztlich nicht gefallen haben, dass der damals noch Minderjährige in Lieblos offenbar im größeren Stil Drogen verkaufte und wollte zukünftig am Gewinn beteiligt werden.

So schilderte es auch der später hinzugerufene inzwischen 18-Jährige, ebenfalls aus Hain-Gründau: Schon am Telefon sei ihm Schlimmes angedroht worden, falls er nicht erscheine, beim Eintreffen hätten er und sein Begleiter zur Begrüßung mindestens Backpfeifen kassiert; der Angeklagte soll da schon die Designertasche getragen haben, die er seinem ersten Opfer abgenommen haben soll. Auch dessen Handy soll in seinen Besitz gewandert sein. Bei dem zweiten jungen Mann war allerdings offenbar nicht viel zu holen, eine geringe Menge Drogen und fünf Euro wechselten den Besitzer. Aber auch er will die Aufforderung erhalten haben, zukünftig den Angeklagten an seinen Drogengeschäften zu beteiligen.

Das große Problem des 23-Jährigen: Im November 2013 war wegen eines gemeinschaftlich begangenen Raubüberfalls vom Landgericht Hanau zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden, im Juli 2015 wurde diese Strafe wegen einer Körperverletzung auf zwei Jahre und sieben Monate aufgestockt. Die Bewährung war damit futsch, bis August 2017 saß er im Gefängnis, die Reststrafenbewährung läuft noch bis nächstes Jahr. Eine erneute Bewährungschance war damit für das Schöffengericht ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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