Hintergrund für diese Maßnahme sind die Beobachtungen aus der Vergangenheit, die gezeigt haben, dass in der warmen Jahreszeit in den Bioabfallanlieferungen aus Kommunen mit zweiwöchentlichen Abfuhrrhythmus signifikant mehr Fliegenmaden enthalten sind als in Anlieferungen aus Kommunen mit wöchentlicher Leerung der Biotonne.
Die Gutachterin Eva Scholl hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei einem wöchentlichen Sammelintervall der Entwicklungszyklus der Fliegen, der bei optimalem Klima bereits in acht Tagen durchlaufen wird, durchbrochen wird.
Vor mehr als einem Jahr hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises die Städte und Gemeinden, die ihre Biotonnen ganzjährig vierzehntägig leeren, gebeten, in den Sommermonaten auf eine wöchentliche Abfuhr umzustellen. „Eine Verkürzung des Abfuhrintervalls kann der Kreis zwar vorschlagen, aber nicht durchsetzen“, erläutert der Leiter des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft, Simon Goerge. Der Grund, so Goerge, liegt hier im hessischen Abfallgesetz, nach dem jede Gemeinde eigenständig für die Abfalleinsammlung und die Festlegung der Abfuhrintervalle innerhalb der Gemeindegrenzen verantwortlich ist.
Mit der vom Eigenbetrieb und Anlagenbetreiber umgesetzten Maßnahme soll verhindert werden, dass mit dem Bioabfall bereits fertig entwickelte Fliegen in die Anlage gelangen und sich dort weiter vermehren.
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