Vor wenigen Tagen wurde der Friedhofsverwaltung Gründau berichtet, dass in diesem Jahr auf dem Friedhof in Lieblos bereits vier Mal Blumen auf einem Doppelgrab ausgerissen oder nach erneuter Pflanzung mit Essig übergossen wurden. "Auch wenn Angehörige von Verstorbenen untereinander Zwistigkeiten haben, sollten sie nicht vergessen, dass durch solche Taten die Totenruhe gestört wird und es sich dabei um Grabschändung handelt - ganz gleich, welche Art von Grabstätte es ist", heißt es aus einer Mitteilung aus dem Rathaus.
Anzeige erstattet: Grabschändung in Lieblos
Tools
Typographie
- Smaller Small Medium Big Bigger
- Default Helvetica Segoe Georgia Times
- Lese Modus