Verfolgungsjagd durch Gründauer Gewerbegebiet

Lieblos

Eine wilde Verfolgungsjagd lieferte sich im April dieses Jahres ein 55-jähriger Gründauer mit der Polizei.

Harth & Schneider

landgerichtIm Gewerbegebiet Lieblos nutzte er mehrere Schleichwege, fuhr über unbefestigte Straßen und wurde schließlich in der Rudolf-Walther-Straße von einem Streifenwagen gestoppt. Seine Flucht hatte einen Grund: Der Familienvater hat schon seit längerem keinen Führerschein mehr und hätte sich somit nichts hinters Steuer setzen dürfen. Im Amtsgericht Gelnhausen zeigte ihm Strafrichter Dr. Wolfgang Ott jetzt die Konsequenzen auf: „Sie haben ihre Chance gehabt, sie haben ihre Chance nicht genutzt.“

Um 16.20 Uhr fiel den Beamten am 13. April 2014 der bereits polizeibekannte Mann auf und auch er hatte die Streife inzwischen entdeckt. Erst wenige Wochen zuvor waren die Beamten bei ihm zu Hause, nachdem eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt eingegangen war. Eine erneute Begegnung wollte der 55-Jährige unbedingt verhindern, fuhr hastig über eine Kreisel, kürzte über einen großen Parkplatz ab und fuhr schließlich hinten um einen großen Elektronikmarkt herum. Allerdings ließ sich die Polizei nicht austricksen. Kurz vor dem so genannten „Meerholzer Landweg“ war die Flucht schließlich beendet.

Seinen Wagen musste der Gründauer stehen lassen, vom Polizeirevier holte ihn dann seine Frau ab. Dort war er nicht zum ersten Mal: Betrug, Diebstahl, Beleidigung, Fahren ohne Führerschein und Fahren unter Alkoholeinfluss, seit 1995 hatte er zahlreiche Verurteilungen „gesammelt“. Zuletzt stand er im Oktober 2013 vor Gericht, ebenfalls auch da war er ohne Fahrerlaubnis am Steuer seines Wagens erwischt worden. Den ist er jetzt los, der Opel Astra wurde vom Gericht eingezogen. Außerdem wurde er zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Führerscheinstelle wurde untersagt, dem Gründauer in den nächsten zehn Monaten eine Fahrerlaubnis zu erteilen. Seinen „Lappen“ wird er aber aufgrund seiner Vorgeschichte auch danach nicht so schnell wiedersehen. „So etwas kommt nie wieder vor“, erklärte der 55-Jährige nach dem Richterspruch, das Urteil ist rechtskräftig.


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