Kapelle: Evangelische Kirche wehrt sich gegen Vorwürfe

Mittel-Gründau
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Eine Presseerklärung der FWG Gründau enthielt jüngst die Behauptung, die evangelische Kirche habe in einem Zeitraum von circa vierzig Jahren „keinerlei Maßnahmen zum Erhalt der in ihrem Eigentum befindlichen Kapelle ergriffen“.

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Hierzu meldet sich Pfarrer Ralf Haunert zu Wort: "Die Behauptung der FWG zeugt in dieser Form mindestens von grober Unkenntnis der Tatsachen. Richtig ist vielmehr, dass über die Jahre beträchtliche Mittel in den Erhalt der Kapelle und immer wieder auch in notwendige Reparaturen geflossen sind. So wurde z.B. von 2002-2003 eine umfangreiche Dachsanierung durchgeführt, deren Gesamtkosten sich auf 62.000 Euro beliefen. Und noch nachdem die Kirchengemeinde „Auf dem Berg“ 2016 den Beschluss zur Aufgabe des Gebäudes gefasst hatte, sind mehrere tausend Euro in eine Übergangslösung investiert worden, um trotz teilweise defekter Heizungsanlage den Weiterbetrieb der Kapelle bis zum der Gemeinde Gründau und ihren politischen Gremien avisierten Schließungsdatum sicherzustellen und um sich so abermals als verlässlicher Partner für die Kommune zu zeigen, wie die Kirchengemeinde es in den vergangenen vierzig Jahren stets gewesen ist. Zudem wurde von der FWG der Verdacht geäußert, „dass seitens der Landeskirche vielmehr darauf gedrungen wurde, verschiedene kirchliche Objekte zu vernachlässigen, um Mittel zum Neubau des Gemeindehauses ‚Auf dem Berg‘ zu generieren“. Diese Unterstellung ist als abwegig zurückzuweisen. Für die Kirchengemeinde „Auf dem Berg“ stellen wir hiermit fest: Zu keinem Zeitpunkt ist von seiten der Landeskirche uns gegenüber auf die bewusste Vernachlässigung von Gebäuden gedrungen oder zu dieser aufgefordert worden. Richtig ist vielmehr, dass die Landeskirche vor dem Hintergrund der perspektivisch insgesamt rückläufigen kirchlichen Finanzentwicklung bei der Vergabe ihrer in der Höhe faktisch begrenzten Baumittel seit längerer Zeit eine klare Priorisierung verfolgt. Das heißt, Gebäude von großer (bau-)historischer, kultureller und identifikatorischer Bedeutung, wie dies etwa in unserer Kirchengemeinde insonderheit die Bergkirche, aber auch die Laurentiuskirche und die durch Fusion neu hinzugekommene Kirche in Breitenborn sind, sind gegenüber anderen Gebäuden sehr viel jüngeren Datums begünstigt. Es sollte einleuchtend sein, dass der Erhalt solcher viele Jahrhunderte alter historischer Kirchengebäude unbedingten Vorrang hat und zudem auch ein gesamtgesellschaftliches Interesse darstellt, um das Kulturerbe für kommende Generationen zu sichern. Der Sanierungsrückstand, den es in den letzten Jahren bei der Kapelle in Mittel-Gründau unbestreitbar gegeben hat, ist daher primär vor dem Hintergrund der begrenzten landeskirchlichen Mittel und des sich infolgedessen ergebenden Zwangs zur Priorisierung baulicher Aufgaben zu sehen. Allerdings resultieren die Grundprobleme, die zur Aufgabe der Kapelle durch die Kirchengemeinde geführt haben, wie die zu deren Zustand angefertigten Gutachten eindeutig ausweisen, aus architektonischen Konstruktionsfehlern. Insbesondere ist hier die seinerzeit völlig unzureichende Berücksichtigung der Bodenbeschaffenheit zu nennen, was am Bestandsgebäude auch mit erheblichem Finanzaufwand nicht ohne weiteres behebbar wäre. Die von der FWG gegen die Landeskirche gerichtete Unterstellung erscheint umso unbegründeter, wenn man bedenkt, dass das Grundstück, auf dem die Kapelle sich befindet, der Kommune nach den Vorstellungen der Landeskirche im Rahmen eines Erbbauvertrages zu einem Zinssatz von null Prozent, völlig unentgeltlich also, über einen sehr langen Zeitraum zur Nutzung überlassen werden sollte. Dass einige Vertreter der Kommunalpolitik sich nun im Nachhinein darüber irritiert zeigen, dass mit einer Erwerbslösung, wie sie von den kommunalen Gremien favorisiert wurde, dann tatsächlich auch die Notwendigkeit zur Einigung über einen beiden Seiten(!) als angemessen geltenden Kaufpreis einhergeht, muss erstaunen."

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: "Zu den Abrisskosten für die bestehende Kapelle, die von der FWG unter Zugrundelegung des Angebots einer Fachfirma mit 80.000 Euro beziffert werden, sei schließlich bemerkt, dass der Kirchengemeinde „Auf dem Berg“, die nun ihrerseits zu prüfen hat, wie sie mit dem Kapellengebäude und auch mit dem Grundstück weiter verfahren wird, ebenfalls ein Angebot einer Fachfirma vorliegt, welches die Abrisskosten allerdings mit lediglich 39.700 Euro angibt. Hätten die Gründauer politischen Gremien sich zu der andernorts zwischen Landeskirche und Kommunen vielfach praktizierten Lösung eines Erbbauvertrages entschließen können, hätte somit die tatsächliche Größenordnung der Kosten, zu denen der Kommune das – bereits voll erschlossene – Kapellengelände zur Verfügung gestanden hätte, weit unter der von der FWG genannten Summe gelegen. Erst wenn konkrete Alternativstandorte auf dem Friedhofsgelände ins Auge gefasst und die hierfür jeweils nötigen Erschließungskosten ermittelt sind, wird es möglich sein, seriöse Aussagen zu treffen, ob eine andere Variante für die Kommune tatsächlich günstiger sein wird. Noch einmal möchten wir unser Bedauern darüber dokumentieren, dass es die kommunalen Gremien nach vierzigjähriger Partnerschaft zu für die Gemeinde Gründau sehr vorteilhaften Bedingungen unerwartet vorgezogen haben, diesen partnerschaftlichen Weg zu verlassen, anstatt gemeinsam mit der Kirchengemeinde nach einer konsensualen Lösung für die Zukunft zu suchen."


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