Mit einem Lächeln verließ am Dienstag ein 23-jähriger Büdinger das Amtsgericht Gelnhausen.
Am 21. September 2011 war er betrunken in Mittel-Gründau in zwei Autos gekracht und hatte dabei einen Schaden von 5000 Euro verursacht. Gegen die Rechtsfolgen des Strafbefehls hatte er Einspruch erhoben, der gestern vor dem Amtsgericht verhandelt wurde.
Die Freude des Angeklagten war der Tatsache geschuldet, dass er seinen Führerschein sofort wiederbekommen wird. Nach dem Unfall im September 2011 wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, jetzt sprach das Gericht ein Fahrverbot von drei Monaten aus, seine führerscheinlose Zeit wird allerdings angerechnet. Und da der 23-Jährige angab, sein Studium mit einem Kredit zu finanzieren und er nur ein geringes Einkommen habe, wurde auch die Geldstrafe reduziert. 400 Euro muss er jetzt noch bezahlen, allerdings kommen auch noch Forderungen in Höhe von 5000 Euro von den Versicherungen der beiden beschädigten Fahrzeuge auf ihn zu.
Dass er der Unfallverursacher ist, hatte er zu keinem Zeitpunkt bestritten. Mit 0,9 Promille war er vor knapp einem Jahr nachts um 4.30 Uhr in einer aufsteigenden Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen und in die ordnungsgemäß parkenden Fahrzeuge gekracht. Das Urteil ist rechtskräftig.
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