Gründau: Handdruckmelder der Feuerwehr mutwillig ausgelöst

Niedergründau
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In der Nacht zum Freitag gegen 00:14 Uhr kam es zu einer mutwilligen Auslösung der Sirene im Ortsteil Niedergründau. Der hierfür vorgesehene Handdruckmelder wurde betätigt, was eine Alarmierung der Feuerwehr zur Folge hatte. "Die Sirenen dienen in erster Linie zur Bevölkerungswarnung im Katastrophenfall und als Redundanz zur Alarmierung der Feuerwehr", teilt die Freiwillige Feuerwehr Gründau hierzu mit.



Der Handdruckmelder könne betätigt werden, wenn bei einem Schadenereignis der Hilfeersuchende kein Telefon zur Hand habe oder das Telefonnetz ausgefallen sei: "In diesen Fällen ist der Handdruckmelder zu betätigen und an diesem so lange zu warten, bis die Feuerwehr eingetroffen ist. Das Betätigen des Handdruckmelders ohne erkennbaren Grund ist strafbar und wird polizeilich zur Anzeige gebracht. Sachdienliche Hinweise können bei der zuständigen Polizeidienststelle abgegeben werden."

Die Funktionsfähigkeit der Sirenen in der Gemeinde Gründau erfolgt jeden ersten Samstag im Monat zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr.

 


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