Kita „Am Kirchberg“: Baldige Einigung weiter das Ziel

Rothenbergen
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In der strittigen Angelegenheit um den Abschluss des Vertrages zum Betrieb der neuen Kita „Am Kirchberg“ in Rothenbergen meldet sich die Gemeinde Gründau zu Wort.



„Eine baldige Einigung ist weiter das Ziel“, erklärte Bürgermeister Gerald Helfrich (parteilos) nach einer Sitzung des Gemeindevorstandes, zu der der Verwaltungschef auch die Vorsitzenden der Gründauer Fraktionen eingeladen hatte, um diese über den aktuellen Sachstand zu informieren. „Der uns mit Verhandlungsstand vom 09.08.2022 vorliegende und mit der Bethanien-Diakonissen-Stiftung (BDS) abzuschließende Betreibervertrag für die Kita war und ist für uns aus rechtlicher und finanzieller Sicht nicht tragbar. Dies hat der Gemeindevorstand am 22.08.2022 beschlossen und dann auch der BDS und der Evangelisch-methodistischen Kirche (EMK) als Gebäudeeigentümerin unmittelbar mitgeteilt“, berichtet Helfrich.

„In unserem Schreiben vom 25.08.2022 haben wir BDS und EMK auch die wesentlichen Gründe angeführt, die dem Vertragsabschluss in der vorliegenden Form entgegenstehen. So wurde beispielsweise eine Stellungnahme des Jugendamtes des Main-Kinzig-Kreises von Anfang August, wonach ein Betreibervertrag nur zwischen BDS und EMK und nicht zwischen BDS und Gemeinde abzuschließen sei, bislang von dort völlig ignoriert. Vertragsziel der Gemeinde sei der Abschluss eines Fördervertrages zum Zwecke der Defizitminimierung. Einzelheiten müssen aber noch geklärt werden.“ Es gelte beispielsweise das Verbot der Doppelfinanzierung. Das bedeute, dass bereits öffentlich geförderte Bauten nicht ein zweites Mal gefördert werden dürften. Auch hier seien die Details noch aufzuklären.

"Trotz noch einiger abschließend zu klärender Punkte haben wir BDS und EMK im Schreiben vom 25.08.22 unsere Bereitschaft erklärt, für die notwendigen und angemessenen Kosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufzukommen. Dem Umzug der Kinder in die neue Kita und der Aufnahme des Betriebes steht die Gemeinde somit nicht im Wege. Soweit behauptet wird, dass ohne Vertrag der Neubau nicht bezogen werden kann, ist dies nicht zutreffend. Es besteht die Möglichkeit, vorläufige Abschlagszahlungen zu leisten. Von diesem Förderinstrument wird, solange der Vertrag nicht zustandegekommen ist, Gebrauch gemacht, um die Vertragsverhandlungen in ruhige Fahrwasser zu lenken und unnötigen Druck abzubauen. Die Gemeinde ist an das Haushaltsgrundsätzegesetz gebunden und der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Die detaillierte Prüfung ist also zwingend. Parallel dazu ist die vom Gemeindevorstand hinzugezogene Fachanwältin beauftragt, umgehend einen Entwurf des abzuschließenden Fördervertrages auszuarbeiten, damit schon bald die Vertragsverhandlungen fortgesetzt werden können", so Helfrich weiter.

Bedauerlich wertet der Gemeindevorstand die Tatsache, dass die gesamte Angelegenheit auf dem Rücken der Eltern ausgetragen wird. „Wir verstehen die Sorgen der Eltern und wollen diese schnellstmöglich ausräumen. Der Weiterbetrieb der Übergangskita kann nur eine Zwischenlösung sein. Sofern betroffene Eltern Bedarf für eine U-3-Betreuung haben, können sich diese an die Gemeindeverwaltung wenden. Wir haben Lösungen und lassen die Eltern nicht alleine“, betont Bürgermeister Helfrich abschließend.


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