Gründau: WindJammer legt Widerspruch gegen Güllelager ein

Rothenbergen
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Die Nachrichten hinsichtlich der Genehmigung eines Güllelagers in Gründau Rothenbergen haben sich aus Sicht von WindJammer Gründau e.V. überschlagen. "Bereits am 02.03.2023 wurde vom Bauamt des Main-Kinzig-Kreises die Genehmigung zum Neubau eines Güllebehälters mit einem Durchmesser von 28 Metern und einem Fassungsvermögen von 3.500 Kubik erteilt. WindJammer Gründau e.V. hat am 29.03.2023 fristgerecht Widerspruch beim Bauamt des MKK gegen die Baugenehmigung eingelegt", heißt es in einer Pressemitteilung.



Damit werde die Baugenehmigung angefochten und noch nicht rechtskräftig. Weiter beantragte die anerkannte und eingetragene Natur- und Umweltschutzvereinigung nach § 3 UmwRG die Akteneinsicht in die Bauakte. Die Natur- und Umweltschutzvereinigung von Gründau kritisiert die gesamte Vorgehensweise zu dem Bauvorhaben und der Handlungsweise durch den Bürgermeister.

"Am Abend des 27.03.2023 wurden die Gemeindegremien und die Gründauer Bürger auf der Gemeindevertretersitzung (GV) vor vollendete Tatsachen gestellt. Erst kurz vor der Gemeindevertretungssitzung erfuhren die Mandatsträger von dem Vorhaben. Der Vorgang zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgte anscheinend im Alleingang durch den Bürgermeister, ohne vorher das Votum des Gemeindevorstandes, der Gemeindevertretung und des Rothenberger Ortsbeirats einzuholen. Die Handhabung des Bürgermeisters, dass die Gemeindegremien sowie die Bevölkerung damit erst wenige Tage vor Fristablauf (02.04.2023) für einen Widerspruch in Kenntnis gesetzt wurden, legt die Vermutung nahe, dass hier eine Taktik zur schnellen Umsetzung verfolgt worden ist. Fraglich ist für WindJammer zum jetzigen Zeitpunkt, ob das gemeindliche Einvernehmen rechtskräftig erteilt wurde, wenn Gemeindevorstand und Gemeindevertreter nicht involviert waren. Im Rahmen der Sitzung verkündete Bürgermeister Helfrich, dass die Gemeinde keinerlei Möglichkeiten im Zuge des Verfahrens habe, die Baugenehmigung zu verhindern und er wolle keine Stellungnahme hierzu in der Öffentlichkeit abgeben. Das Argument seinerseits, dass wir schließlich in einem Rechtsstaat leben würden und alles von Fachbehörden geprüft worden sei, hält WindJammer für vorgeschoben. Klare detaillierte Angaben und Informationen zu der Baugenehmigung wurden nicht genannt. Es bleibt offen zu welchem Zweck eine so überdimensionierte Lagerstätte für Gülle gebraucht wird. Soll die Lagerung der Gülle für das Ausbringen hier auf unseren Feldern und Wiesen erfolgen oder dient das Bauvorhaben für eine Zwischenlagerung zum Weiterverkauf? Auch ist nicht bekannt, ob Gutachten zur zusätzlichen Geruchsbelästigung der Bürger vorliegen. Die Lebensqualität der ortsansässigen Bürger hat infolge der bisherigen Geruchsbelästigungen durch die Kompostierungsanlage in Lieblos und dem Biogasbetrieb in Niedergründau bereits erheblichen Schaden genommen. Ebenso fehlen Informationen zu gesundheitlichen sowie umweltschädlichen Aspekten über eventuellen Austritt von Methangasen", heißt es in der Pressemitteilung weiter.

WindJammer Gründau e.V. setze sich als Umweltverband unter anderem für einen wirkungsvollen Schutz des Lebens und der natürlichen Umwelt sowie die Erhaltung und den Schutz des wichtigsten Lebensmittels „Wasser“ und der Wasserschutzgebiete ein. WindJammer befürchtet eine weiterführende Gewässerverschmutzung durch noch höhere Gülleausbringungen auf Feldern und Wiesen, zusätzlich zu der noch nicht gänzlich ausgestandenen Pseudomonaden-Verunreinigung des Trinkwassers. Mit dem Widerspruch und beantragter Akteneinsicht zur Baugenehmigung erwartet die Natur- und Umweltschutzvereinigung Gründau alle erforderlichen Angaben zur Sachlage.


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