Erst vor kurzem hat die Gründauer Gemeindevertretung eine positive Stellungnahme zum geplanten Windpark „Vier Fichten“ abgegeben.
Erst vor kurzem hat die Gründauer Gemeindevertretung eine positive Stellungnahme zum geplanten Windpark „Vier Fichten“ abgegeben.
Für die SPD-Fraktion stellt sich nun die Frage, wie nach Erstellung des Windparks sowohl die Gründauer Bürger als auch die Gemeinde sich daran finanziell beteiligen können. „Es soll ein Windpark werden, den die Bürger wollen und von dem die Bürger profitieren“, hebt der Gemeindevertreter Klaus Dembinski (SPD) hervor.
Daher wird die SPD-Fraktion den Gemeindevorstand auffordern, den Bürgern mögliche finanzielle Beteiligungsformen vorzustellen. Dabei sollen niedrige Mindestbeteiligungssummen und durchdachte Ausschüttungsmodelle im Vordergrund stehen. „Wir gehen davon aus, dass eine finanzielle Beteiligung einer breiten Basis aus Gründau die regionale Akzeptanz gegenüber dem geplanten Windpark erhöhen wird“, meint Dembinski.
Aber auch eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde fasst die SPD-Fraktion ins Auge. Denn nach § 121 HGO dürfen sich Kommunen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien wirtschaftlich betätigen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Jürgen Schubert sieht davor aber noch Klärungsbedarf: „Bevor wir hier wirklich einsteigen, muss geklärt werden, in welchem Umfang und mit welchen Risiken eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Gründau am geplanten Windpark ‚Vier Fichten’ möglich ist und welche Rechtsform die Betreibergesellschaft wählen wird. Auch müssen zuvor mögliche Erlöse auf Basis der Windgutachten der Fa. Renertec ermittelt und im Vergleich zu derzeitigen Finanzanlagen dargestellt werden.“
Auch Formen interkommunaler Zusammenarbeit sieht der Gesetzgeber vor. Schließen sich mehrere Kommunen in einer Genossenschaft zusammen und beteiligen sich in dieser Form gemeinsam an der Windparkbetreibergesellschaft, dann hätte dies Vorteile. Schubert sieht diese Variante sehr positiv: „Bei entsprechender Kapitaleinbringung steht den gemeinsam agierenden Kommunen ein entsprechendes Stimmrecht zu und sie könnten Entscheidungen der Betreibergesellschaft wesentlich beeinflussen.“
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