"Dieser Beschluss ist nicht nur eine Resolution im Sinne einer Meinungsäußerung, sondern ein Grundsatzbeschluss des Gemeindeparlaments", teilt der Verein WindJammer Gründau e.V. in einer Pressemitteilung mit.
Vier von den fünf WKA seien ursprünglich auf dem benachbarten „Hammelsberg“ in der Nähe von „Vier Fichten“ auf Gründauer Gemarkung vorgesehen gewesen - auf einer Fläche, die bereits vom RP Darmstadt wegen bedenklicher Bodenbeschaffenheit aus dem Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen in der 2. Offenlegung entnommen worden sei. Eine WKA habe südlich der „VierFichten“ auf Gelnhäuser Gebiet platziert werden sollen.
"Seitens des Projektierers Renertec wurden in jüngster Zeit nach Auskunft des RP Darmstadt gegenüber WindJammer Gründau e.V. neue Standortplanungen für die 5 WKA vorgenommen, die derzeit noch im Fluss und nicht abgeschlossen sind. Diese Planungsänderungen sehen zur Zeit nur noch 2 WKA auf der zur Streichung vorgesehenen Fläche und 3 WKA auf der ausgewiesenen Windvorrangfläche vor. Es ist die Frage, ob die geplante Versetzung der Gelnhäuser WKA nach Gründau etwas mit dem Stadtverordnetenbeschluss der Stadt Gelnhausen aus dem Jahr 2016 zu tun hat. Aufgrund dessen ist mit Widerstand aus Gelnhausen bei Realisierung des Vorhabens zu rechnen. WindJammer Gründau e.V. fragt sich, ob den Gründauer Ausschussmitgliedern bei ihrer Abstimmung am 07.06.2018 alle neu geplanten Standorte der WKA bekannt waren, da in der öffentlichen Sitzung des Haupt- u. Finanzausschuss sowie Bau-, Planungs-, Verkehr-, Agrar- und Umweltausschuss am 07.06.2018 nicht erwähnt wurde, dass für die 5 WKA bereits Standorte, WKA-Nummerierungen und 2 Immissionspunkte im Ortsteil Breitenborn (Hauptstr. und Wäldchestr.) vorgesehen sind. Liegen diese Informationen auch den 37 Gemeindevertretern für ihre Abstimmung am 18.06. vor? Wie kann überhaupt über einen Vertrag abgestimmt werden, bei dem die Standortplanungen noch im Fluss und nicht endgültig sind? Ist den entscheidenden Politikern bewusst, dass z.B. die WKA Nr. 14 ca. 950m näher an die Wohnbebauung heranrückt?", so der Verein.
Und weiter: "Die Aussage von Bürgermeister Helfrich, dass dieser Vertrag für die vielen Bürger, die in der Nähe der fünf Vorrangflächen leben, einen klaren Vorteil bietet, ist nicht richtig. Die Bürger von Breitenborn, Gettenbach und Hain-Gründau werden unzumutbarem Lärm, Infraschall und damit erhöhten Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Auch die Aussage, eine Erweiterung des Windparks „Vier Fichten“ sei vom Tisch, trifft nicht zu. Wie kann über einen Unterlassungsvertrag entschieden werden, der konkret als Ausnahme die Erweiterung des Windparks „Vier Fichten“ im Bereich des Hammelsbergs vorsieht? Sind die Standorte der WKA auf der Süd- oder Nordhälfte des Hammelsbergs vorgesehen? Dies ist aufgrund der Abstände zur Wohnbebauung für die Gründauer Bürger von elementarer Bedeutung und auch wichtig für WindJammer. Wo bleibt die zugesicherte Transparenz für die Bürger? WindJammer fragt sich, wollen das die gewählten Vertreter verantworten? Es ist zu vermuten, dass die Planungen für das Vorhaben weit fortgeschritten sind. Auch die massiven Waldrodungen im Umfeld der geplanten WKA Nr. 14 deuten in diese Richtung. Dass bislang der Antrag für das Bauvorhaben Constantia II noch nicht gestellt wurde, ist allein der Tatsache zu schulden, dass die Unterlassungsverträge noch nicht unterschrieben wurden. Werden diese Verträge am 18.06. beschlossen, ist damit zu rechnen, dass im nächsten Quartal der Antrag für das Bauvorhaben Constantia II beim RP Darmstadt eingereicht wird. WindJammer Gründau e.V. wird jedoch weiter Widerstand leisten und den Kampf für den Erhalt der Natur und unserer Heimat fortsetzen."
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