Gründau: Hakenkreuz im Hof aus Pflastersteinen

Gründau
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Für den Angeklagten war es ein Glückssymbol, für Gericht und Staatsanwaltschaft ein verfassungswidriges Kennzeichen: Ein 50-jähriger Mann aus Gründau wurde im Amtsgericht Gelnhausen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in seinem Hof ein Hakenkreuz aus Pflastersteinen verlegt hatte. Den Angaben des ehemaligen Postangestellten, dass er dies zur Ausübung seiner Religion benötige, wurde nicht gefolgt.

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Im Oktober 2018 war das Hakenkreuz entdeckt worden, die Polizei hatte ihn daraufhin aufgefordert, das circa ein auf ein Meter große „Werk“ zu entfernen, was er bis Mitte Februar 2019 auch machte. Ein Zugeständnis sollte das aber offensichtlich nicht sein. „Ich bin Buddhist und brauche das zum Meditieren“, verteidigte er seine Pflasterarbeiten, die er mit einem Freund durchgeführt haben will. Seiner Ansicht nach war im Hof vor seiner Garage ein Sonnenrad zu sehen, im Buddhismus in der Tat ein Glückssymbol. „Religionsausübung und Kunst“, so die Verteidigungsargumente des Gründauers. Ursprünglich habe er auch noch eine Buddha-Figur daneben platzieren wollen.

Danach hakte es allerdings beim Angeklagten: Fragen zu Details der Religion konnte er nicht beantworten, „ich bin erst seit einem dreiviertel Jahr Buddhist“, will er sich zuvor auch über andere Religionen informiert haben. Allerdings half es ihm auch nicht, dass er bei seinem „Kunstwerk“ die waagrechten Linien durchgepflastert und bei den senkrechten Linien immer einen Stein ausgelassen hatte, wie auf den von der Polizei angefertigten Lichtbildern zu erkennen war.

Für Gericht und Staatsanwaltschaft war die Anklage erfüllt: Der 50-jährige Gründauer hatte sich des Verwendens von Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen schuldig gemacht. Verurteilt wurde er zu 50 Tagessätzen á 20 Euro und somit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro.


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