Windpark Vier Fichten: Windjammer fordert neue Gespräche

Gründau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Am 12.und 13. Juni fand der Erörterungstermin in Gründau Lieblos zum Projekt Constantia II-Erweiterung Windpark Vier Fichten – Hammelsberg um 5 weitere 241 m hohe Windräder statt.



horstimplangebiet.jpg

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und im Erörterungstermin wurden die Einwendungen und Argumente aus der Gründauer Bürgerschaft, der Gemeinde Gründau sowie von WindJammer Gründau e.V. dem Regierungspräsidium Darmstadt als Genehmigungsbehörde dargelegt. Es ist Aufgabe der Behörde, die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens, unter Einbeziehung der vorgelegten Unterlagen, vorgebrachter Argumente und der Behörde bekannter Tatsachen sowie aller Umstände, die für das Vorhaben von Bedeutung sind, zu prüfen und abschließend zu entscheiden.

WindJammer Gründau e.V. wurde ebenso wie die Gemeinde Gründau im Erörterungstermin anwaltlich vertreten. Der Rechtsbeistand von WindJammer forderte noch im Erörterungstermin neue Clearinggespräche mit den Fachbehörden ein, speziell zum Thema Grundwasserschutz. "Der Grund hierfür liegt darin, dass die anwesenden Vertreter der Fachbehörden Fragen nicht oder nur unzureichend beantworten konnten, die Gutachter zum Grundwasserschutz beauftragt von WindJammer als auch die Gutachter der Gemeinde Gründau aufgrund der Pfingstwoche und Krankheit am Erörterungstermin nicht teilnehmen konnten und die abgesandten Vertreter der Fachbehörde nicht für Gründau zuständig waren, sondern für einen anderen Landkreis. Seitens der Genehmigungsbehörde besteht jedoch keine Veranlassung dazu, ein 'Fachgespräch' mit der Bürgerinitiative 'WindJammer' bzw. deren juristischen Vertreterin zu führen. Im Erörterungstermin zeigte sich, dass die eingereichten Gutachten des Projektierers Renertec GmbH viele Mängel aufweisen und im Sinne der Windkraftlobby erstellt wurden. Ob zu Schallemissionen, Brandschutz, Trinkwassergefährdung oder Artenvorkommen, die vorgelegten Gutachten sind geschönt. Geschütze Arten, wie z. B. der Wespenbussard, wurden im Artenschutzgutachten der Firma Ecoda übersehen, obwohl zwei neutrale, nicht von der Windkraftlobby finanzierte Gutachter beauftragt von WindJammer sowie separat von der Gemeinde Gründau unabhängig voneinander sogar eine hohe Siedlungsdichte und Revierzentren dieser geschützten Art im Plangebiet nachgewiesen haben. Beim Schwarzstorchvorkommen im Plangebiet wurden Raumnutzungsanalysen oder Horstsuchen von Ecoda Umweltgutachter nur mangelhaft durchgeführt. So werden z.B. bekannte Schwarzstorchhorste im Plangebiet als nicht relevant dargestellt. Auch unbebrütete Schwarzstorchhorste genießen aber einen mindestens 5-jährigen Schutz nach der fachlichen Empfehlung der Hessischen Vogelschutzwarte", teilt WindJammer Gründau e.V. in einer Pressemitteilung mit.

Und weiter: "An dieser Stelle verweisen wir auf die Äußerung der HGON Vogelsbergkreis zur Glaubhaftigkeit von Ecoda Gutachten. Das Unternehmen fiel 2018 auf, weil ein Ecoda Gutachter Klopfaktionen an Bäumen mit Horsten geschützter, windkraftkritischer Vogelarten ausführte, um diese zu vertreiben. Die HGON Vogelsberg äußert, dass es immer wieder zu erheblichen Differenzen mit Gutachten von Ecoda kommt, z. B. nicht gefundene Brutplätze. Immer wieder müssen Vertreter von Umweltverbänden auf Brutplätze hinweisen, die nicht in Ecoda Gutachten aufgezeigt werden. Die Windkraftbranche kann es sich erlauben, mit falschen Gutachten zu operieren, um ihre Interessen durchzusetzen, solange sie ihren Sonderstatus als Klimaretter in den Köpfen uninformierter Mitbürger haben. Dass nun Antrag auf Sofortvollzug der Genehmigung gestellt wird, zeigt, mit welcher Macht der Projektierer Renertec GmbH versucht, das Projekt Hammelsberg im Eilverfahren durchzupeitschen. Dass sehr schwere Konflikte zum Artenschutz, Trinkwasserschutz, Schall- und Brandschutz dem Projekt entgegenstehen, soll schnell vom Tisch gekehrt werden. Die gesetzliche Verfahrensdauer von 7 Monaten ab Datum der Veröffentlichung läuft nämlich offiziell im Laufe dieser Woche ab. Gemäß § 10 Abs. 6a) Satz 2 BImSchG kann diese Frist jedoch um jeweils 3 Monate verlängert werden."


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2