FBI ermittelt Kinderporno-Dateien in Gründau

Gründau
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Die zentrale Sicherheitsbehörde der USA (FBI) hat Dateien mit kinderpornografischem Inhalt auf einem Rechner in Gründau aufgespürt. Ein 35-jähriger Familienvater hatte den Inhalt seines Computers bei einem Dienstleister in Amerika gespeichert, bei einer automatischen Untersuchung waren strafbare Fotos und Videos zum Vorschein gekommen.  Im Amtsgericht Gelnhausen wurde der Mann jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt.

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Die in der so genannten „Cloud“ abgespeicherten Dateien wurden auf den Rechnern in den USA automatisch überprüft. Entsprechende Filter sorgen in solchen Fällen dafür, dass beispielsweise Fotos mit Geschlechtsteilen einer genaueren Ansicht unterzogen werden. Beim dem 35-Jährigen gab es zunächst einen Treffer, darauf zu sehen zwei nackte Jugendliche in eindeutiger Pose.

Die Ermittler in den USA informierten zunächst das Bundeskriminalamt, mit der IP-Adresse konnte schließlich der Internetanschluss in Gründau ermittelt werden. Am 26. Juli 2018 klingelten Kriminalbeamte des Polizeipräsidiums Südosthessen mit einem Durchsuchungsbeschluss an der Wohnanschrift des 35-Jährigen. Auf einem PC und verschiedenen Festplatten wurden schließlich 22 Fotos und zwei Videos mit kinderpornografischen Inhalten und drei Bilder und zwei Videos mit jugendpornografischen Inhalten gefunden.

Darunter befanden sich auch Aufnahmen der Kinder des Angeklagten, die er allerdings nicht mit einem pädophilen Hintergrund angefertigt haben will. „Heutzutage hat man so schnell ein Mobiltelefon in der Hand und macht ein Foto oder Video“, habe er seine Tochter lediglich beim Schlafen aufnehmen wollen. Wie die übrigen Dateien auf seinen Computer kamen, weiß er angeblich nicht mehr. Allerdings räumte er ein, einst im Besitz von „sehr vielen pornografischen Dateien“ gewesen zu sein, davon allerdings laut seinen Angaben mindestens 90 Prozent Dateien mit und für Erwachsene.

Staatsanwaltschaft und Gericht folgten der tränenreichen Einlassung des 35-Jährigen, das Ergebnis war eine milde Strafe: Der Gründauer wurde zu 60 Tagessätzen á 20 Euro und somit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.


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