Haushalt 2020 unter dem Einfluss von Corona

Gründau
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Am 29.04.2020 fand eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Gründau statt, dem im Zeichen der Covid-19 Pandemie die Entscheidungen anstelle der Gemeindevertretung per Hessischer Gemeindeordnung übertragen wurden.

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Auf der Tagesordnung stand die Verabschiedung des Haushalts 2020, der nicht, wie geplant Ende 2019 verabschiedet werden konnte, weil das darin enthaltene Defizit aus Investitions- und Verwaltungstätigkeit von allen Fraktionen in der Gemeindevertretung nicht akzeptiert wurde. Die nachgebesserte Version vom März 2020, bei der hauptsächlich durch Einsparungen im Finanzhaushalt das nominelle Defizit reduziert wurde, sollte nun verabschiedet werden.

"In dem neuen Entwurf konnten bei den Ausgaben der Verwaltung keine von den Fraktionen zuvor geforderten Einsparungspotentiale aufgezeigt werden. Jedem Bürger in der Gemeinde Gründau muss mittlerweile klar sein, dass in Zeiten von Corona durch erhöhte Aufwendungen im Dienstleistungsbereich und durch geringere Einnahmen bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer die vorgelegte Planung in Frage zu stellen ist. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass das ausgewiesene Defizit von 2,5 Mio. € im Ergebnishaushalt weiter steigen wird. Die FWG Gründau hat aus diesem Grund der Vorlage des geänderten Haushaltes nicht zugestimmt, um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, durch gezielte Anpassungen im Haushalt sich auf die veränderte Lage einzustellen. Dazu gehört u.a. auch, dass man zumindest die nächste Steuerschätzung im Mai 2020 abwartet und die Ausgabenpositionen dahingehend überprüft, ob die Ansätze unter den neuen Bedingungen noch sinnvoll sind und Einsparungen genutzt werden können. Hiervon ausgenommen sind z.B. Investive Maßnahmen im sozialen Bereich, die Förderung der Ausbildung von Kindern sowie die Betreuung und der Schutz von älteren Mitbürgern. Die Funktionsfähigkeit der Gemeinde ist durch die weitere Verzögerung der Verabschiedung des Haushaltes 2020 nicht wesentlich eingeschränkt, da die Ausgaben aus laufenden Verpflichtungen, wie Gehälter und vertragliche Verpflichtungen durch entsprechende Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung auf jeden Fall abgedeckt sind. Außerdem stehen noch Mittel aus verabschiedeten Investitionen aus den Vorjahren zur Verfügung, die geplanten Baumaßnahmen bis weit in das zweite Halbjahr 2020 abdecken", heißt es in einer Pressemitteilung der FWG Gründau.

Und weiter: "Die Fertigstellung und der Betrieb des neuen U3 Hauses in Mittel-Gründau ist ebenfalls gesichert und der bereits existierende Stellenplan deckt auch den zusätzlichen Bedarf an Erziehungspersonal dafür ab. Dank eines Zuschusses des Main-Kinzig-Kreises von 1,25 Mio. € können hier alle notwendigen Baumaßnahmen rechtzeitig abgeschlossen werden. Für das geplante Baugebiet „Unter dem Kirchberg“ in Rothenbergen besteht schon ein genehmigtes Budget, sodass die Arbeiten hier sofort beginnen könnten. Es sieht wohl eher so aus, dass die Planungs- und Betreuungskapazität der Bauverwaltung, bedingt durch Corona nicht ausreicht, um in das Projekt einzusteigen. Die Aussage, dass ohne verabschiedeten Haushalt keine Aufträge mehr vergeben werden könnten ist einfach falsch und irreführend. Dem aufmerksamen Gremienmitglied wird dabei nicht entgangen sein, dass sogar kleinere Aufträge ausgeführt wurden, ohne dass dafür bereits die spezifische Haushaltsposition genehmigt war. Aus diesem Grund setzt sich die FWG dafür ein, den Haushalt 2020 erneut auf den Prüfstand zu nehmen, um die notwendigen Anpassungen in den Zeiten der Corona Krise im Entwurf des Haushaltes 2020 vorzunehmen und ggf. einen Doppelhaushalt 2020/2021 einzubringen."


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