Renertec darf am Hammelsberg die Wurzelstöcke ziehen

Gründau
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Der 9.Senat des VGH Kassel hat den verfügten Baustopp für den Bau der fünf Windräder am Hammelsberg für 14 Tage aufgehoben.



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Der Projektierer Renertec darf nun die Wurzelstubben der gefällten Bäume auf dem Hammelsberg ziehen, obwohl im Juni diesen Jahres das Verwaltungsgericht Frankfurt noch die Genehmigung für rechtswidrig erklärte. Renertec hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und kürzlich einen Antrag zur Aussetzung des Baustopps gestellt. Dies betrifft die fünf Flächen für die geplanten Windkraftanlagen WKA 13 bis 17.

Die Begründung des Senats stützt sich zum einen auf den Winterschlaf der Haselmäuse, da für diese in Kürze die Schutzzeit zur Überwinterung beginne, und danach die Rodungsarbeiten nicht mehr möglich seien. Zum anderen wird der Begründung von Renertec im Antrag zur Aussetzung des Baustopps stattgegeben, dass diese einen unzumutbaren wirtschaftlichen Schaden erleide, wenn sich die Bauarbeiten um ein weiteres halbes Jahr verzögern würden.

Das Gericht führt weiter aus, dass Grundwasserleiter in den Trinkwasserschutzgebieten nicht beeinträchtigt würden. Bei „normgerechter Ausführung der Landschaftsbauarbeiten“ würde höchstens einen halben Meter in den Oberboden eingegriffen, da lediglich die Wurzelstöcke oberhalb der Bodenoberkante und die Wurzelteller bis zu einer Tiefe von 20 cm sowie Wurzeln mit einem Durchmesser von 10 cm beseitigt würden. Nach den vorgelegten Unterlagen sei davon auszugehen, dass die Arbeiten eine Tiefe bis zu einem halben Meter nicht überschreiten. Eine Freilegung des Grundwasserleiters sei daher für diesen Bauabschnitt nicht zu befürchten.

Die inhaltlichen Vorträge zum Grundwasser- und Artenschutz wurden seitens des Gerichtes noch nicht behandelt, für eine weitergehende Aussetzung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt sah der Senat keinen Anlass und wies die weitergehenden Anträge der beteiligten Renertec GmbH und des Regierungspräsidiums Darmstadt zurück. Laut den Auflagen in der Genehmigung sind die Erdarbeiten durch eine qualifizierte bodenkundliche Baubegleitung fachkundlich zu begleiten. Werden etwa bei Gründungsarbeiten Klüfte angetroffen, sind diese zunächst zu erkunden und zu dokumentieren, ehe die Arbeiten fortgesetzt werden. Desweiteren sind bei vollständigem Entfernen von Wurzelstöcken entstehende Krater mit geeignetem Bodenmaterial aufzufüllen.

Der Verein WindJammer Gründau e.V. ist der Meinung, dass es kaum möglich ist, einen Baum auszugraben und dabei nur den Boden einen halben Meter tief zu beeinträchtigen, vor allem, da es sich bei den gefällten Bäumen auf dem Hammelsberg nicht nur um junge flachwurzelnde Fichten handelt. Dort seien auch fast 200 jährige alte Eichen und Buchen gefällt worden mit zum Teil Stammdurchmessern von 1,15 Meter. Bei einer 20 m hohen Eiche könnten die tiefen Pfahlwurzeln fast 20 m tief in die Erde greifen.

WindJammer sorgt sich um die Gefährdung des Grund-und Trinkwassers beim Ziehen der Wurzelstöcke: "Das HLNUG sowie ein hydrogeologisches Gutachten zum Gettenbachtal bestätigen, dass die Entfernung der Deckschichten und das Freilegen der Grundwasserleiter eine Gefährdung für das Grund und damit Trinkwasser darstellen. Hier wird nun die geltende Trinkwasserverordnung im Eilverfahren ausgesetzt."

Die Rechtsanwältin Joy Hensel, die von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Hessen e. V. mit der Angelegenheit betraut sei, erläutere die juristischen Hintergründe wie folgt: „Der Verwaltungsgerichtshof stellt darauf ab, dass das fehlende Einvernehmen der Gemeinde zu dem Projekt, anderes als das noch die Vorinstanz gesehen hatte, wirksam durch das Regierungspräsidium in der mündlichen Verhandlung im Sommer dieses Jahres ersetzt worden sei und zugunsten der Renertec berücksichtigt werden müsse. Im Übrigen sei über das sachliche Vorbringen der Gemeinde, insbesondere darüber, ob diese zu Recht ihr Einvernehmen verweigert habe, weder vom VG Frankfurt noch vom Verwaltungsgerichtshof entschieden worden. Die artenschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Einwände sind noch nicht behandelt worden. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus, der Ausgang ist offen. Gefahren, die einem Ziehen der Wurzelstubben entgegenstünden, sah der Verwaltungsgerichtshof nicht."


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