Laut Bürgermeister Helfrich beläuft sich der Steuerausfall für das laufende Jahr auf circa 11 Millionen Euro, wovon bereits Vorauszahlungen in Höhe von circa 8,2 Millionen an die Gemeindekasse entrichtet worden sind. Dieser Betrag wird nach Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrages in voller Höhe an das Unternehmen zurück zu erstatten sein.
Anders als Bürgermeister Helfrich nach dessen Darstellung, wonach diese Vertragsgestaltung in den Jahren 2020 und 2021 dramatische Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt der Gemeinde Gründau haben wird, befürchtet die FWG Gründau, dass die Einschnitte noch weit über diesen Zeitraum hinaus reichen werden. Aufgrund der Vorschriften des §14 Abs 1 Nr. 3, des Körperschaftsteuergesetzes muss der Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden.
"Es ist die Aufgabe von Bürgermeister und Verwaltung, den Gemeindegremien geeignete Vorschläge zu unterbreiten, um in den Folgejahren für ausgeglichene Haushalte zu sorgen", so die FWG.
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