FWG fordert: Nach Hochwasser den Schutz an der Gründau prüfen

Gründau
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In der Gemeinde Gründau wird in Form von Baumaßnahmen, Reinigungsarbeiten und Unterhaltungsmaßnahmen an den Fluss- und Grabenläufen schon viel in den Hochwasserschutz investiert.

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Neben der Feuerwehr waren auch die Mitarbeiter des Bauhofs der Gemeinde Gründau beim letzten Hochwasser für viele Bürgerinnen und Bürger wichtige Helfer.

Das Hochwasser hat aber auch Schwächen im Hochwasserschutz aufgezeigt, die noch verbessert werden können. Bereits am Zusammenfluss von Waschbach und Literbach in Breitenborn war erkennbar, dass selbst dort die Wassermassen schon viel Kraft haben und ein ausgeprägtes Zerstörungspotential besitzen. Aus Sicht der FWG sollte daher in Zukunft schon am Zufluss zur Gründau mögliche Gefahrenquellen in den Blick genommen werden, dass z.B. im Wald kein Schlagabraum von Baumfällarbeiten in Überflutungsgräben geraten kann und an geeigneten Stellen Flutmulden gebaut werden. Im weiteren Verlauf in Mittel - Gründau in der Nähe des Eisenbahnviadukts zeigte sich ein anderes Problem, hier wurden von den Wassermassen von einer benachbarten Wiese Strohballen und deren Abdeckplanen mitgerissen, die sich dann an Brückenbauwerken verkeilten und damit ein schnelles Abfließen der Wassermassen verhinderten. Dabei wurde auch eine Fußgängerbrücke weggerissene. Noch heute sind die Reste der Strohballen und die Wickelnetze entlang der Gründau als Überbleibsel erkennbar.

Die FWG ist der Ansicht, dass man daraus lernen sollte, gerade da Extremwetterereignisse weiter zunehmen werden. Es sollte daher geprüft werden, in welchem Mindestabstand zum Lauf der Gründau, ihrer Zuflüsse und von Entwässerungsgräben das Ablagern von potentiellem Treibgut, wie z.B. Brennholz aber auch Strohballen, untersagt werden sollte, um bei zukünftigen Ereignissen dieser Art Gefahren und Schäden zu vermeiden oder zu mindestens reduzieren zu können. Es sollte auch überprüft werden, wie man die Brückenbauwerke besser schützen kann.

Von Seiten der Bevölkerung wurde auch die Frage an die FWG herangetragen, ob die Kosten für den Notfalleinsatz und die abschließende Behebung der Schäden von der Allgemeinheit zu tragen sind, oder ob hier nach dem Verursacherprinzip der Nutzer der Flächen, von denen das Treibgut stammt, zur Verantwortung gezogen wird. Diese Thematik sollte gemeinsam mit der Verwaltung, den politischen Gremien und den Nutzern flussnaher Flächen angegangen werden. Denn eines ist aus Sicht der FWG eine Tatsache: Auf Grund von klimatischen Veränderungen wird es in Zukunft öfters bzw. in kürzeren Abständen zu Extremwetterereignissen kommen. Daher ist ein Miteinander aller Beteiligten notwendig, um bestmöglich vorbereitet zu sein und die schon bestehenden Schutzmaßnahmen sinnvoll zu ergänzen.


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