KBG-Fraktion fordert grundlegende Änderung der Hauptsatzung

Gründau
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Die Fraktion "Konservative Bürger Gründau" (KBG) in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gründau hat den Antrag der Fraktionen SPD und FWG auf Änderung der Hauptsatzung in § 4 Abs. 2, Reduzierung der Anzahl der Beigeordneten auf acht Beigeordnete, abgelehnt.



Die Entwicklung der Änderungen der Hauptsatzung der Gemeinde Gründau nach Kommunalwahlen spiegele stets die politischen Mehrheiten – neue und alte – wieder. Es sei legitim, diese Mehrheiten in der Hauptsatzung abzubilden und die Anzahl der Beigeordneten zu erhöhen oder zu reduzieren.

"Uns fehlt aber bei der jetzigen Änderung der Hauptsatzung eine schlüssige Begründung und eine durchgängige Überarbeitung der Hauptsatzung, analog der aktualisierten Hauptsatzungsmuster des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Die von FWG und SPD gegebene Begründung einer effektiveren Gestaltung der Arbeitsabläufe zur Kosteneinsparung passt nicht für die Änderung der Hauptsatzung bezüglich der Anzahl der Beigeordneten, wenn auf der anderen Seite die Anzahl der Ausschussmitglieder erhöht werden soll. Auch haben die Fraktionen von FWG und SPD für beide Anträge keine Beispielsrechnungen vorgenommen, sondern Einsparungen nur behauptet. Das ist zu wenig und zu dünn in der Argumentation. Wir arbeiten gerade an einer kompletten Neufassung der Hauptsatzung, die wir in einer der nächsten Sitzungen in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gründau einbringen werden", teilen Marcus Marx, Jens Kircher und Malte Jörg Uffeln mit.


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