Integrations-Kommission: Gründau sucht Interessenvertreter

Gründau
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Um die Interessen der in Gründau lebenden Bürger*innen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft zu vertreten und sich für deren Belange einzusetzen, wird in Gründau eine so genannte Integrations-Kommission ins Leben gerufen.

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Die Gründung hat die Gemeindevertretung kürzlich beschlossen. Wer an einer Mitarbeit in dieser Kommission interessiert ist, kann sich bis zum 30.11.2021 bei der Gemeinde Gründau, Am Bürgerzentrum 1, 63584 Gründau, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Telefon 06051 8203-22 bzw. 06051-8203-24, melden.

Die Integrationskommission hat die Aufgabe, sich für die Interessen von Einwohner*innen der Gemeinde Gründau mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft einzusetzen. Die Kommission soll sich aktiv an der Kommunalpolitik der Gemeinde beteiligen. Das Gremium besteht aus vier sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern mit ausländischer Staatsbürgerschaft (auch Deutsche, die die Rechtsstellung als ausländische Einwohner im Inland erworben haben oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen), Bürgermeister Gerald Helfrich sowie jeweils einem Mitglied des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung.

Bereits im Mai 2020 wurde in der Hessischen Gemeindeordnung die Vertretung ausländischer Mitbürger*innen neu geregelt. Gibt es keinen Ausländerbeirat, so ist mindestens eine Interessenvertretung der Einwohner*innen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft einzurichten. Die Integrationskommission muss mindestens zur Hälfte aus sachkundigen Einwohner*innen, die von der Gemeindevertretung auf Vorschlag der Interessenvertretungen der Migrant*innen gewählt werden, bestehen. Für den Fall, dass Wahlvorschläge nicht in ausreichender Zahl abgegeben werden, soll die Gemeindevertretung Vorschläge machen. Die Hälfte der Gewählten sollte weiblichen Geschlechts sein. Außerdem sollte bei der Wahl nach Möglichkeit die Pluralität der ausländischen Einwohner berücksichtigt werden.

Den Vorsitz der Integrations-Kommission führt der Bürgermeister gemeinsam mit einem von der Personengruppe der sachkundigen Einwohner gewählten Co-Vorsitzenden. Die Integrations-Kommission berät die Organe der Gemeinde Gründau in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner*innen betreffen. Die Kommission tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und berichtet dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung einmal im Jahr über den Stand der Integration der ausländischen Einwohner.

Voraussetzung zur Mitarbeit in der Kommission: Wer in der Kommission mitarbeiten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gründau haben - oder muss wahlberechtigter ausländischer Einwohner oder deutscher Einwohner im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein, der/die Rechtsstellung als ausländischer Einwohner im Inland erworben hat oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.


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