Gründau: Minderjährigen per WhatsApp zu sexuellen Handlungen aufgefordert

Gründau

Am Landgericht Hanau beginnt am Freitag, 22. Oktober, der Prozess wegen so genanntem "Cybergrooming". Der Angeklagte soll einen minderjährigen Jungen sexuell missbraucht haben. Für die Aufklärung der vorgeworfenen Taten sind drei Verhandlungstage anberaumt.

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Mit ihrer Anklage wirft die Staatsanwaltschaft Hanau dem 1973 geborenen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit vor, in den Jahren 2019 und 2020 in Gründau Kontakt zu einem 2008 geborenen Jungen aufgenommen und diesen unter Versprechen von Geldgeschenken und anderen Geschenken (Laptop, Tablett, Handy) über WhatsApp aufgefordert zu haben, sexuelle Handlungen an sich mit der Handykamera aufzunehmen und dem Angeklagten zu übermitteln. Dies soll der Geschädigte in 22 Fällen getan haben.

Der Angeklagte befindet sich seit dem 23.04.2021 im Anschluss an eine polizeiliche Durchsuchungsmaßnahme in Untersuchungshaft. Der Prozess im Landgericht Hanau am 22. Oktober beginnt um 9 Uhr in Saal 215A vor der 7. Großen Strafkammer.


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