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Neu zum Abstandsgebot und der Maskenpflicht im Dienstgebäude kommt die „3G-Regelung“ für den Zutritt in die Verwaltung hinzu. Nach wie vor ist eine vorherige Terminvereinbarung unabdingbar, um das jeweilige Anliegen auch ohne wiederholten Gang zur Verwaltung erledigen zu können.

Kontrolliert wird der Nachweis des Impfstatus oder Testzertifikats im Eingangsbereich des Haupteingangs. Dabei darf ein negativer Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Für die Beschäftigten der Gemeindeverwaltung und Kindertagesstätten gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund der landesweit gültigen Vorgabe am Arbeitsplatz.

„Die aktuelle Entwicklung lässt keinen anderen Schluss zu“, so Bürgermeister Gerald Helfrich. „Für uns steht die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, die Nachweise schon am Eingang bereit zu halten, um die reibungslose Kontrolle zu gewährleisten.“


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