Windkraft vor Trinkwasserschutz?

Gründau
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"Die Gemeinde Gründau teilt mit, dass sie ihre eingereichte Klage gegen die fünf Windkraftanlagen am Hammelsberg in Gründau Breitenborn mit einem Vergleich beenden möchte, sofern am kommenden Montag, 24.01.2022, die Gemeindevertretung zustimmt", heißt es zu Beginn einer Pressemitteilung des Vereins "WindJammer Gründau", der den Bau von weiteren Windkraftanlagen in der Gemeinde verhindern will.



"Der Gemeindevorstand empfehle der Gemeindevertretung die Zustimmung. WindJammer Gründau e.V. sowie die klageführende Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Hessen e.V. (SDW Hessen) sind darüber im Vorfeld nicht informiert worden und wundern sich über die plötzliche Einleitung einer Einigung und damit verbunden einem Klagerückzug kurz vor dem Jahresende. Das Gericht hat die SDW Hessen aufgefordert, bis zum 21.01.2022 Stellung zu beziehen, ob sie auch den Vergleich annimmt, da von ihr ein weiteres Klageverfahren gegen die Erweiterung des Windparks anhängig ist. Die Aussage, der Gemeinde blieben kaum noch Argumente, kann die SDW Hessen, genauso wie WindJammer Gründau e.V. nicht nachvollziehen. Denn dieser Einigungsschritt seitens der Gemeinde wurde vollzogen, ohne dass überhaupt die Klageverhandlung in der Hauptsache - insbesondere bezüglich Wasser- und Bodenschutz, Brandschutz –beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel in der 2. Instanz durchgeführt werden konnte. Somit gab es bislang auch keine Möglichkeit, dem Gericht die vielen Argumente der Gemeinde aus den diversen neutralen Gutachten, die sie in den vergangenen Jahren in Auftrag gegeben hatte, vorzutragen. Auch zuvor in der 1. Instanz beim Verwaltungsgericht Frankfurt kamen die gutachterlichen Fakten noch nicht zur Sprache und wurden seitens des Gerichts nicht behandelt, da die Klage der Gemeinde Gründau bereits aufgrund von Formfehlern erfolgreich war. Zur Sache musste sich das Verwaltungsgericht Frankfurt daher gar nicht erst einlassen und die eigentlichen Bedenken der Gemeinde sowie der SDW Hessen , unter anderem der Schutz von Boden und Wasser, spielten hierbei gar keine Rolle. Dass der Gemeinde also kaum noch Argumente bleiben würden, entspricht nicht den Tatsachen. Ganz im Gegenteil: Aus Sicht von WindJammer Gründau e.V. hat die Gemeinde alleine aufgrund dieser Gutachten hervorragende Argumente, den Klageweg erfolgreich abzuschließen. Auch dass 3 neutrale Gutachter unabhängig voneinander viele gewichtige Mängel beim Grundwasserschutz festgestellt haben, wurde bislang noch nicht bei Gericht behandelt, offenbar auch nicht in der Erörterung, die in der Weihnachtswoche in dem Verfahren der Gemeinde Gründau stattfand. Die Argumente dazu aus den vorliegenden Gutachten von Prof. Dr. Toussaint, die fehlende Messung der Abstandsgeschwindigkeiten sowie die falsche Ausweisung der Grundwasserschutzzonen u.v.m. wurden vom Gericht noch nicht gehört. Ebenso der komplette Brandschutz. Die Behauptungen zum Fledermausmonitoring und dass die Tiere durch die Höhe der Rotoren nicht gefährdet seien, konnten wegen dem mehrfach gegenüber der Gemeinde ausgesprochenen Waldbetretungsverbot durch Constantia Forst noch nicht abschließend erörtert werden. Viele Fragen sind offen, die in dem Verfahren noch gar nicht bewertet wurden und deren Beantwortung entscheidend dazu beitragen können, Flora und Fauna am Hammelsberg nicht dem Kahlschlag preiszugeben und das Grundwasser zu schützen", so der Verein weiter.

"Wie Bürgermeister Helfrich erklärte, gebe es wenig Aussichten auf einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens. Auch empfehle der Verwaltungsgerichthof den Vergleich einzugehen. Es bestünde nach der Änderung des Genehmigungsbescheides ein hohes Risiko zu unterliegen. Dies kann so nicht stehenbleiben. WindJammer Gründau e.V. und die SDW Hessen sind ebenso irritiert darüber, dass der Gründauer Bürgerschaft suggeriert wird, diesen Vergleich hätte der Anwalt der Gemeinde sowie der 9. Senat in Kassel von sich aus der Gemeinde empfohlen. Es gab und gibt zu diesem Zeitpunkt überhaupt keinen Grund, ohne umfängliche Erörterung der Sach- und Rechtslage, einen Vergleich, bei dem die Gemeinde und die Gründauer Bevölkerung erheblichen Risiken beim Grund- und Trinkwasserschutz ausgesetzt werden, einzugehen. In dem Erörterungstermin wurde ein Vergleich ausgehandelt, der lediglich eine augenscheinliche Verbesserung bzw. Verschärfung durch Nebenbestimmungen und Ausnahmen beim Gewässerschutz in der Bauphase der WKA darstellen soll. Mit der Aufnahme dieser Nebenbestimmungen zur angeblichen Verbesserung des Grundwasserschutzes beim Bau der Anlagen zeigt sich, wie unsauber die Genehmigungsbehörde zuvor gearbeitet hatte, denn diese Auflagen wären in den sensiblen Trinkwasserschutzgebieten, in denen die Windräder errichtet werden sollen, bereits zuvor eine Selbstverständlichkeit gewesen und unterblieben im Genehmigungsverfahren. Mit diesem Vergleich, der für die Gemeinde Gründau keinen einzigen Vorteil bringt, bleiben die erheblichen Risiken für das Grund- und Trinkwasser sowie für die Brunnen in Breitenborn und Gettenbach weiter bestehen. Die Aussage, dass das Schutzniveau bezogen auf die vorhabenrelevanten wasser- und bodenrechtliche Belange eine Optimierung erfahren hat, ist sehr kritisch zu hinterfragen. Gefahrenquellen sollen so lediglich minimiert werden, können aber nicht ausgeschlossen werden. Es stellt sich hier sofort die Frage, wer im Übrigen in der Bauphase die Einhaltung dieser nun ausgehandelten Nebenbestimmungen zum angeblichen Gewässerschutz auf der Baustelle im Wald kontrolliert. Wird die Gemeinde und der Bürgermeister dies etwa laufend überwachen? Schon beim Wurzelstubbenziehen während der 14-tägigen Aussetzung des Baustopps fanden kaum Kontrollen statt. Es erfolgte alleine die Meldung von WindJammer Gründau e.V. an die Bauaufsicht des MKK bezüglich Verstößen gegen die Auflagen im Genehmigungsbescheid bei den Arbeiten. Renertec Geschäftsführer Christoph Eckert beteuert seine Unschuld , alle Auflagen seien eingehalten worden. Dies macht stutzig, denn schließlich gab  Renertec dem Regierungspräsidium Darmstadt gegenüber eine Haftungsfreistellung ab, um eine schnellere Genehmigung für den Windpark zu erhalten. Ebenso gab es von Renertec gezielte Einflussnahmen von außen an die politischen Entscheidungsträger dergestalt, dass zuvor gestrichene Windvorrangflächen wieder in die Regionalplanung aufgenommen werden. Von der MHI Hartsteinindustrie wurde durch Renertec überraschend eine Bestätigung im Hinblick auf ausreichende Rohstoffreserven (Basalt) vorgelegt, da das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie ( HLNUG) zuvor an der Vorbehaltsfläche zur Rohstoffgewinnung festgehalten hatte. Störungen des vermuteten Schwarzstorchhorstes in der Nähe der geplanten WKA 17 wurden bewusst in Kauf genommen, die ebenfalls von WindJammer Gründau e.V. und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Hessen e.V. zur Anzeige gebracht wurden. Weiter führt der Rathauschef aus, mit dem Vergleich werde eine akzeptable Kostenregelung verbunden. Im Wesentlichen trage bei einem Vergleich jede Seite ihre außergerichtlichen Kosten selbst, einschließlich der Kosten für Anwälte. Sollten die Gerichtskosten aufgeteilt werden zwischen den Beteiligten, dürfte es sich hier um wenige tausende Euro handeln. Der Vorteil liegt allein in der Vermeidung weiterer Kosten durch mündliche Verhandlung und der Einholung einer Entscheidung. Ebenso verliert Bürgermeister Helfrich kein Wort darüber, wieviel an vorgerichtlichen Kosten für Infraschallgutachten, Großvogelgutachten, hydrologische Gutachten usw. bisher von der Gemeinde schon investiert wurden. Wurden diese ganzen neutralen Gutachten, die wertvolle Kenntnisse enthalten, dann umsonst finanziert und das Geld nutzlos dafür ausgegeben oder war die Beauftragung der Gutachter am Ende sogar nur Augenwischerei? In der Vorlage werden die früheren gescheiterten Verhandlungen über eine Teilnutzung der Flächen und der Herausnahme bestimmter Gebiete durch Verträge mit der Gemeinde angesprochen", so "WindJammer Gründau" in seiner Pressemitteilung.

Hintergrund zu den gescheiterten Verhandlungen: "Es sollte seinerzeit vereinbart werden, dass die Gemeinde Gründau den fünf Windrädern am Hammelsberg zustimmt und Ihr Einvernehmen zum Bau erteilt, und auch, dass die komplette Königsfläche 2-449 zur weiteren Windkraftnutzung verbleibt. Im Gegenzug sollte dafür die Windvorrangfläche 2-914 Mittelgründau / Ronneburg windkraftfrei bleiben. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt bereits klar, dass aufgrund der hohen Rotmilan-Dichte und anderer harten Kriterien diese Fläche 2-914 aus den Planungen für Windkraftnutzung herausgenommen werden sollte. Ebenso war dieser „Deal“ völlig absurd, da die Vorrangfläche Mittelgründau / Ronneburg nicht alleine im Besitz von Constantia Forst war und ist, sondern weitere über 20 Eigentümer vorhanden sind. Wofür sollte also ein Unterlassungsvertrag für eine Windvorrangfläche gemacht werden, die gar nicht mehr für die Windkraftnutzung zur Verfügung steht? Der Preis eines Zugeständnisses, also Einvernehmens der Gemeinde, für fünf Windräder am Hammelsberg war viel zu hoch, zumal weiterhin die Option bestand, die ganze Fläche mit weiteren Windrädern bebauen zu können. Dass der Bürgermeister nun nach eigener Aussage erneut auf Constantia Forst zugehen möchte, um nochmals über bestimmte Gebiete zu verhandeln, ist gut. Es ist aber nicht bekannt, ob dies tatsächlich umgesetzt werden kann und ob dies nur in der Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung steht oder auch in dem gerichtlichen Vergleich verbindlich geregelt ist, worüber gesprochen werden soll und ob eine Bereitschaft auf Seiten des Investors besteht. Der Wortlaut des Vergleichs und die Ergänzungen, die die Genehmigung Ende Dezember in der Erörterung kurzfristig erfahren hat, liegen den Gemeindevertretern nicht vor. Es stellt sich aus Sicht von Windjammer die Frage, warum Constantia Forst und ein Projektierer, die einen langjährigen Pachtvertrag zur Windkraftnutzung miteinander abgeschlossen haben, noch einmal mit der Gemeinde Gründau verhandeln sollten. Alle Flächen sind im TPEE Südhessen als Windvorrangflächen ausgewiesen, sogar die zuvor gestrichene Teilfläche 2-449 aus Rohstoffsicherungsgründen gelangte mit politischen Einflußnahmen von außen wieder in den Plan. Außerdem ist die Windvorrangfläche 2-449 die größte und die 'Königswindvorrangfläche' Südhessens (Zitat RP Brigitte Lindscheid), auf der 40 WKA Platz finden."

Wie passt das zusammen?

WindJammer Gründau hat die Fraktionen dazu aufgefordert, den Vergleichsvorschlag abzulehnen, da mit einer Zustimmung eine erhebliche Gefährdung des Grund- und Trinkwassers einhergehe, und der bestehende Baustopp für die WKA aufgehoben wird. WindJammer erinnert an dieser Stelle noch einmal an die beiden Resolutionen „keine weitere Windkraft in Gründau“, die durch die Gemeindevertretung verabschiedet wurden. "Alle Fraktionen, außer der SPD, haben in ihrem letzten Flyer und im Wahlprogramm zur Kommunalwahl kürzlich den Bürgern ihr Wahlversprechen „keine weitere Windkraft in Gründau“ erneuert und jetzt würden Sie wortbrüchig? In diesem Zusammenhang weist WindJammer auch nochmals auf den eindeutig dokumentierten Willen von über 2700 Gründauer Bürgerinnen und Bürgern hin. Mit der Zustimmung der Gemeindevertreter entstünde ein nie wieder gutzumachender Schaden für die Gemeinde, die Gründauer Bevölkerung und das Trinkwasser. Die SDW Hessen wird bezüglich der ihr bis zum 21.Januar gesetzten Frist zur Stellungnahme nicht folgen und nach Auskunft ihres Landesvorsitzenden Bernhard Klug Fristverlängerung beantragen. Die ihr gesetzte Frist sei einfach zu kurz, um den komplexen Sachverhalt im SDW Landesvorstand eingehend zu beraten. Außerdem wolle man die Entscheidung der Gründauer Gemeindevertretung abwarten, so Klug", heißt es in der Pressemitteilung abschließend.


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