WindJammer: Lieber ein Urteil als ein fauler Vergleich

Gründau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

WindJammer Gründau e.V. nimmt in einer Pressemitteilung Stellung zur Gemeindevertretersitzung am 24.01.2022 und zum Vergleich Windkraft Gründau Breitenborn - Hammelsberg.



"Die Entscheidung der Gemeindevertreter in der Sitzung am 24.01.2022, die sich offensichtlich - trotz der geringen ihnen zur Verfügung stehenden Zeit und der dürftigen Informationen durch den Bürgermeister - mit dem „Vergleich“ eingehend auseinandersetzte, begrüßt WindJammer Gründau e.V.. Die mit großer Mehrheit abgelehnte Empfehlung des vorgeschlagenen Vergleichs vom Bürgermeister und der einstimmigen Beschlussfassung des Gemeindevorstands, ist auf Grund aller vorliegenden Fakten die richtige Entscheidung und zollt den Gemeindevertretern Achtung. Den angestrebten Vergleich durch den Bürgermeister sieht WindJammer (im Folgenden WJG genannt) als einen großen Vertrauensbruch, da weder WJG noch die weitere Klägerin Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Hessen e.V. über derartige Überlegungen vor dem außergewöhnlichen und übereilten gerichtlichen Termin vier Tage vor Heiligabend unterrichtet wurde. Von Anfang an hat WJG alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen und Erkenntnisse an die Gemeinde weitergeleitet und die Gemeinde umfassend in alle Vorgänge mit einbezogen. Gerade der Verein hat sich dafür eingesetzt , dass die Gemeinde fachlich sehr gute und unabhängige Gutachter zur Seite gestellt bekommt. Wie hochkarätig die Empfehlungen von WJG sind, zeigt sich in diesen Tagen z. B. an der Streichung von Teilen des Taunuskamms als Vorrangfläche für Windenergie, die nicht unerheblich auf den vorgetragenen hydrogeologischen Gegebenheiten der Experten beruht, die auch WJG bzw. die Gemeinde berieten und ihre Ablehnung begründeten. Nur weil die neutralen Gutachter und der gemeindliche Anwalt der Gemeinde Gründau sowie die ebenfalls ausgezeichneten und unabhängigen Gutachter von WJG eine Klage als sehr aussichtsvoll angesehen haben, ist die Gemeinde bereit gewesen, den Klageweg einzuschlagen. Umso erstaunlicher ist, dass ein so erfolgreicher und renommierter Anwalt der Gemeinde Gründau, entgegen vorher geäußerten positiven Erfolgsaussichten bei Einreichung der Klage, nun ohne besonderen Anlass plötzlich das Gegenteil behaupten soll. Auch, dass ein Gericht von sich aus einer mündlichen Verhandlung keine Chance einräumt, in der die für die Gründauer Bevölkerung lebenswichtigen Argumente insbesondere bzgl. Grund- und Trinkwasserschutz, angehört werden, ist verwunderlich. Dass das Gericht auch noch dem Bürgermeister nahegelegt haben soll, sich auf einen Vergleich einzulassen, erscheint geradezu fragwürdig. Deshalb begrüßt auch WJG die Aussage einzelner Gemeindevertreter in der Gemeindevertretersitzung, dass sich diese wünschen, in Zukunft auch in die Gespräche mit dem Anwalt oder in die Aktivitäten bei Gericht mit eingebunden zu werden", teilt der Verein mit."

Allein für die Klage seien im Vorfeld erhebliche finanzielle Ausgaben von WJG sowie der Gemeinde angefallen: "Die Kosten seitens der Gemeinde belaufen sich mittlerweile auf rund 60.000 EUR , rechnet man die von WindJammer und einzelner Privatpersonen aus Privateinlagen dazu, kommt man zwischenzeitlich auf rund 100.000 EUR. Die Ausgaben kann der Verein nur durch die Unterstützung der Bürger stemmen Zusätzlich haben die ehrenamtlichen Vereinsmitglieder neben ihren Berufen einen großen zeitlichen Aufwand geleistet, um die Bürger fortlaufend, inzwischen seit 7 Jahren, zu informieren. Weiterhin haben sie regelmäßig zusammen mit verschiedenen Gutachtern kommuniziert und beispielsweise auch mit den Avifauna-Gutachtern Großvogelsichtungen dokumentiert. Alle diese Bemühungen und hohen Kosten wären mit einem Vergleich völlig umsonst gewesen. Auch die finanzielle Unterstützung aus der Bevölkerung wurde WJG nur gewährt, da der Verein durch die Gutachter eindeutig bestärkt wurde und wird. Die Ignoranz des Bürgermeisters gegenüber den Unterstützern und Spendern aus der Gemeinde ist unsäglich. Hinzu kommt, dass durch einen Vergleich eine neue rechtliche Situation entstanden wäre, die der Gemeinde jegliche Grundlage für eventuelle weitere Verhandlungsmöglichkeiten entzogen hätte. Warum weiß unser Bürgermeister das nicht, der sogar wiederholt behauptet, dass nach einem Vergleich weitere Verhandlungen mit Renertec oder Constantia Forst fortgesetzt würden? Herr Helfrich hat im Bürgermeister-Wahlkampf und in den Kommunalwahlen in den öffentlichen Medien damit geworben, dass er alles dafür tun werde, auf Gründauer Gebiet weitere Windräder zu verhindern und verwies dabei immer wieder - wie auch bereits in der Vergangenheit - auf die gute Zusammenarbeit mit WJG. Jetzt fragt sich WJG allerdings, inwieweit man hier von Zusammenarbeit sprechen kann, wenn ohne Vorankündigung oder eine Information im Nachgang des Erörterungstermins vier Tage vor Heiligabend eine Einigung ausgehandelt wurde, die so weitreichende Auswirkungen für die Gründauer Bevölkerung, das Trinkwasser und Flora und Fauna hat. Auch stellt sich weiter die Frage, wie die bisher aufgebaute Vertrauensposition fortgeführt werden kann. Am ursprünglichen Sachverhalt hat sich seit der Klageeinreichung der Gemeinde nichts verändert. Deshalb kann WJG nicht verstehen, was plötzlich zu dieser Kehrtwende seitens des Bürgermeisters geführt hat."

WindJammer abschließend: "Umso lobenswerter ist die ablehnende Haltung des Gemeindeparlaments, die damit einen wertvollen Beitrag zum Trinkwasserschutz für die Gründauer Bürger leistet. Denn in dem Vergleich wurde lediglich eine augenscheinliche Verbesserung des Gewässerschutzes während der Bauphase der WKA auf dem Hammelsberg festgelegt, die bereits in der Ursprungsgenehmigung zur Errichtung der Windräder in Trinkwasserschutzgebieten von Nöten und eine Selbstverständlichkeit hätte sein sollen. Damit wird belegt, wie unsauber die Genehmigungsbehörde zuvor gearbeitet hat. WindJammer Gründau e.V. hat wiederholt auf die mangelhaften und unvollständigen Schutzauflagen für das Trinkwasser hingewiesen. In der Erörterung vor den Weihnachtsfeiertagen wurde im 9. Senat lediglich - zusammen mit Herrn Helfrich, Herrn Roth, Vertretern von Projektierer Renertec und Vertretern der Stadtwerke Gelnhausen - bezüglich der Grundwasserthematik ein kleiner Teil behandelt, der nur die Vorschriften zum Gewässerschutz in der Bauphase der Windräder betrifft. Was ist mit dem Schutz des Waldbodens bei Betrieb der Anlagen oder einer Havarie? Die bisher angedachten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung des Eintritts von Ölen und anderen wassergefährdenden Stoffen, die in das Grundwasser gelangen können, sind mit den Ausnahmen und Nebenbestimmungen nach wie vor unzureichend. Es bleiben erhebliche Restrisiken bestehen. Mit der Fortführung der Klage seitens der Gemeinde sollte nun endlich die Chance bestehen, dem Gericht die vielen Argumente zum Grundwasserschutz vorzutragen, wie z.B. die immer noch nicht durchgeführten aber dringend notwendigen Messungen der Abstandsgeschwindigkeiten sowie die Prüfung im Hinblick auf die Neufestsetzung der Wasserschutzzonen. WindJammer Gründau e.V. ist ganz klar der Meinung: Lieber ein Urteil, als ein fauler Vergleich!"


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2