Windkraftanlagen: Falsche Behauptungen und unsachliche Darstellungen

Gründau
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Mit deutlicher Kritik reagiert Gründaus Bürgermeister Gerald Helfrich (parteilos) auf eine Pressemeldung des Vereins Windjammer Gründau e.V. (wir berichteten) im Zusammenhang mit dem ablehnenden Beschluss der Gemeindevertretung zum vorgelegten Vergleichsvorschlag.



„Wenn der Verwaltungsgerichtshof am Ende eines langen Erörterungstermins in Kassel den streitigen Parteien einen Vergleichsvorschlag ankündigt und 10 Tage später auch vorlegt, dann ist es unsere Aufgabe und Pflicht, sich damit auseinanderzusetzen. Genau dies haben Gemeindevorstand und Gemeindevertretung in den ersten drei Januarwochen auch getan“.

„Selbstverständlich respektiert der Gemeindevorstand die Entscheidung des Gemeindeparlaments, auch wenn das Verwaltungsorgan für die Annahme des Vergleichsvorschlags des VGH votiert hatte. Von einer Kehrtwende des Bürgermeisters – wie von Windjammer behauptet – kann daher keine Rede sein. Mit dem Vergleichsvorschlag hat das Gericht der Gemeinde ein klares Signal für eine zu erwartende Entscheidung gegeben. Diese Position hat auch der gemeindliche Rechtsanwalt vertreten. Gemeinsam war und ist es unser Ansinnen und unsere Pflicht, Kosten von der Gemeinde abzuwenden“, so der Standpunkt des Bürgermeisters.

Weiter wird in der Erklärung von Windjammer behauptet, dass die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (als weitere Klägerin) nicht über den Erörterungstermin am VGH unterrichtet war. „Dies ist unzutreffend, da nach Auskunft des VGH ein gemeinsamer Erörterungstermin mit der Schutzgemeinschaft in Kassel geplant war, diese jedoch ihre Teilnahme aus terminlichen Gründen abgesagt habe. Zudem habe ich Mitte Januar persönlich mit dem Vorsitzenden der Schutzgemeinschaft, Herrn Bernhard Klug, telefoniert und wir haben uns über den aktuellen Sachstand ausgetauscht“, berichtet Helfrich.

„Als Bürgermeister gehe ich davon aus, dass der VGH nun relativ zeitnah einen Beschluss im Eilverfahren herbeiführen wird. Wird dabei der Beschwerde der Antragstellerin Renertec stattgegeben, können die Windenergieanlagen auf dem Hammelsberg oberhalb von Breitenborn errichtet werden, auch ohne dass ein abschließendes Urteil in der Hauptsache vorliegt.“

„Es bleibt für uns alle zu hoffen, dass eine solche Entscheidung kein Auslöser für die Beantragung weiterer Windkraftanlagen im Büdinger Wald sein wird, zumal durch das Klageverfahren die Unterzeichnung der Pachtverträge zur Abwehr weiterer Anlagen gescheitert ist“, betont Bürgermeister Gerald Helfrich abschließend.


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