Eilantrag zur Fliegenplage: SPD will Betriebsgenehmigung überprüfen lassen

Gründau
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Die SPD-Fraktion kündigt zur Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, 13. Juni, einen Eilantrag zur Kompostierungsanlage des Main-Kinzig-Kreises in Lieblos an.



Ziel des Antrags der Sozialdemokraten ist eine Überprüfung der Betriebsgenehmigung der Anlage.

Die Gemeinde Gründau versucht seit mehreren Jahren, die durch die Kompostierungsanlage des Main-Kinzig-Kreises auftretenden Beeinträchtigungen für die Wohnbevölkerung zu mindern. Neben kleineren Erfolgen sind grundsätzliche Veränderungen aber bisher nicht erkennbar. Durch die anstehende Sommerzeit zeichnet sich erneut eine erhebliche Belästigung durch Fliegen, Geruch und Ähnliches ab. Daher will die SPD-Fraktion umgehend und noch vor der Sommerpause den Gemeindevorstand durch die Gemeindevertretung beauftragen lassen, beim Regierungspräsidium die Genehmigung bzw. die verlängerte Betriebserlaubnis für die Kompostierungsanlage des Main-Kinzig-Kreises in der Gemarkung Lieblos zu beanstanden bzw. eine Überprüfung der Betriebsgenehmigung zu beantragen. Hierbei soll auch geprüft werden, ob die derzeit – bis auf ein Dach - offene Anlage in ungeschützter „Rottenform“ mit dem Einbringen von nicht unerheblichen Mengen von Küchenabfällen überhaupt noch zu betreiben ist. Nach aktueller Kenntnis der SPD-Fraktion ist diese „Urform“ der Kompostierungsanlagen nur für reine Grünschnittanlagen genehmigungsfähig.

Drei weitere Aspekte sollen insbesondere bewertet werden: Geruchsbelästigung, Fliegenaufkommen und Gesundheitsrisiken. Vermutet wird, dass sich beispielsweise durch eine intensivere Biomülleinsammlung seit Beginn der Inbetriebnahme die Bedingungen geändert haben, da die Anlage bei Betriebsbeginn weitgehend unauffällig war. So fällt die Kompostanlage zunehmend durch eine erhebliche und vielfach permanente Geruchsbelästigung auf. Es breitet sich permanent ein „süßlicher Verrottungs- und Verwesungsgeruch“ aus, der auf eine zunehmende Anlieferung von Essensresten, auch von Fleisch- und Wurstabfällen, also von tierischen organischen Abfällen hindeutet. Auch wenn diese Bestandteile fälschlicherweise in die Tonnen eingebracht werden, so muss dennoch dieser Sachverhalt angemessen gelöst werden – unabhängig von jeder Zulässigkeitsfrage. Es muss also geprüft werden, ob die zwangsläufige Verwesung von tierischen Abfällen in einer offenen Anlage überhaupt zulässig ist.

Des Weiteren ist die „Gründauer Fliegenplage“ in den öffentlichen Medien mittlerweile eine bekannte Schlagzeile und damit zunächst als eine Störung im ordnungsrechtlichen Sinne zu bewerten. Inzwischen haben Gutachten nachgewiesen, dass die Kompostierungsanlage eine Hauptursache für Fliegenemissionen darstellt, worauf die besondere Häufung im Gegensatz zu anderen Regionen hinweist. Da die Fliegenproblematik überwiegend durch das Einbringen des sogenannten „Biomülls“ auftreten soll, muss wie bereits oben beschrieben überprüft werden, ob diese Abfälle dann überhaupt in einer offenen Anlage verarbeitet werden dürfen. Im Kreisgebiet stehen „geschlossene“ und nach Auffassung der SPD-Fraktion für Biomüll geeignetere Anlagen zur Verfügung.

Den dritten Aspekt stellen die Gesundheit sowie gesunde Wohn- und Lebensbedingung dar. Durch die auftretenden Geruchs- und Fliegenemissionen sind nach Auffassung der SPD-Fraktion die gesunden Wohn- und Lebensbedingungen der Wohnbevölkerung erheblich gestört. Weiter sei zu beobachten, dass sich im Umfeld der Anlage eine große Population von Weißstörchen angesiedelt bzw. entwickelt hat. Dies deutet auf einen übermäßigen Verzehr von Abfall und damit das Risiko eine Keimverbreitung hin, etwa auch durch Katzen und weitere Greifvögel.

Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass sich die Fraktionen des Gemeindeparlaments geschlossen dem Eilantrag im Sinne der Gründauer Bürger anschließen werden, um so endlich eine echte Verbesserung und Erleichterung für die Bürger zu bringen. 


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