Küchen- und Gartenabfälle gehören nicht in die graue Restmüllmülltonne, Essenreste nicht in die Toilettenspülung.
Das Hessische Abfallgesetz und die Satzung der Gemeinde schreiben vor, dass organische Abfälle der Verwertung zuzuführen sind. Für diese verwertbaren Abfälle gibt es die Bio-Tonne, die von Mai bis Oktober wöchentlich geleert wird. Die Gemeinde Gründau ist gezwungen die Restmülltonnen bei der Entleerung zu kontrollieren. Das Entsorgungsunternehmen ist beauftragt, bei der Leerung der Restmülltonnen auf verbotswidrig eingebrachte Küchen- und Gartenabfälle zu achten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.
Zum Bio-Abfall gehören alle verrottbaren, organischen Abfälle aus der Küche und aus dem Garten. Das sind zum Beispiel verschiedene Speisereste, verdorbene Lebensmittel, Obst- und Gemüsereste sowie alle Pflanzenabfälle des Gartens. Die getrennte Sammlung von Bio-Abfall ist einwesentlicher Schritt, um die Abfallmenge zu verringern. Denn der Hausmüll besteht bis zu 42 Prozent aus organischen verrottbaren Bestandteilen.
Damit aus diesen Abfällen verwertbarer Kompost entsteht, muss er frei von Fremdstoffen sein. Denn alle nicht verrottbaren Stoffe finden sich im Kompost wieder und beeinträchtigen die Qualität. Nach der Rotte soll der Kompost im Garten- und Landschaftsbau wiederverwertet werden. Die Benutzung der Bio-Tonne dient somit zur Entlastung der strapazierten Umwelt, wo es nicht nur gilt, Müll zu vermeiden, sondern auch zu sortieren und getrennt zu sammeln.
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