Durch die Neuregelung der Grundsteuerberechnung, welche nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde, wurden vor einigen Wochen alle Eigentümer von Grundstücken angeschrieben und um Abgabe einer Erklärung zur Berechnung der neuen Grundsteuer gebeten. Leider erfolgten die Rückmeldungen hierzu bisher nur mäßig und sowohl das Finanzamt, als auch die Gemeindeverwaltung verzeichnen ein überdurchschnittlich hohes Maß an Anrufen und Rückfragen zur erforderlichen Meldung.
Daher soll im Rahmen der Bürgersprechstunde nach einer kurzen Einführung und Information durch den Dienststellenleiter des Finanzamtes Gelnhausen, Herrn Dr. Gentzik, die Möglichkeit geschaffen werden, offene Fragen im Einzelgespräch zu klären. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und um längere Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Gemeinde um eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 06051/8203-15 (bis spätestens 29.09.22).
Aufgrund der leider wieder steigenden Coronazahlen wird um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten.
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