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Die Lärmaktionspläne nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sollen dabei helfen, Lärmemissionen in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen und größeren Eisenbahnstrecken alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises ist das Regierungspräsidium Darmstadt. 

Wie Bürgermeister Gerald Helfrich informiert, können sich auch die Gründauer Bürgerinnen und Bürger mit Vorschlägen und Anregungen zur Lärmminderung beteiligen. Die Eingabe kann unmittelbar auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen unter www.beteiligungsportal.hessen.de oder auch direkt per E-Mail an das Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  noch bis zum 22.01.2023 erfolgen.

Alle Eingaben, Prüfaufträge und Ergebnisse wird das Regierungspräsidium in einem Entwurf des Lärmaktionsplans abbilden und diesen in einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung vorstellen. Zu diesem Entwurf können dann die Bevölkerung, Kommunen und Behörden noch einmal Stellungnahmen abgeben.

 


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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